Die Quaderkammer לשכת הגזית der Versammlungsort des großen Sanhedrin בית המקדש הראשון

Nach der ausdrücklichen Angabe der Mischna Middoth V 4 war der Versammlungsort des großen Synedrions die לשכת הגזית.
In der Mischna Synhedr. XI 2 (1) erscheint dieselbe Behörde als ‚בית דין הגדול שבלשכת הגזית wo בית דין nur die genaue hebräische Wiedergabe des griechischen סנהדרין ist. Schon die Nennung der לשכה in der Angabe des Ortes, welche, wie jede Bibelkonkordanz lehrt, in der Bibel vielemal vorkommt und fast durchwegs Teile des jerusalemischen Tempels, nur in I Sam. 9, 22 ein Nebengebäude des Heiligtums in Rama, in Jerem. 36, 12. 21 nicht sicher eine Kammer des auf dem Tempelberge gelegenen königlichen Palastes bezeichnet, in der Mischna und in den tannaitischen Sätzen aber immer zum Tempel in Jerusalem gehörige Gebäude und Räume bedeutet, bestimmt den Charakter der Quaderkammer: sie ist ein Teil des Heiligtums.2 Sie lag,
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1 Tos. Synhedr. VII 1 nebst Parallelstellen in b. Synhedr. 88b, jer. I 19c 21, vgl. die Varianten bei Schwarz, Die Controversen 7, in den Noten. Die abweichenden Angaben des Ortes, wo die Behörden untergebracht waren, siehe Note 115.
2 Vgl. Sifre zu Numeri § 78 p. 20b, Zeile 1: R. Josua sagte mit Bezug auf die Verheißung an die Rekhabiten in Jerem. 85, 19: »Dürfen denn Proselyten in den Tempel eintreten? Das ist ja selbst einem geborenen Juden nicht gestattet! Es will vielmehr besagen, daß die Rekhabiten im Synedrion saßen und Worte der Thora lehrten.« Diese Behörde war sonach vor Gott, d. h. im Tempel. R. Josua lebte nicht bloß unmittelbar nach der Tempelzerstörung, sondern wirkte auch noch als diensttuender Levite im jerusalemischen Heiligtum und hatte Gelegenheit, das Gebäude, soweit es ihm zugänglich war, kennen zu lernen und die Vorgänge dort zu beobachten, wie er in der Tat auch sonst aus eigener Anschauung Einzelheiten aus Jerusalem berichtet. Allerdings hat Jalkut zu Judic. 1 § 38 und zu Jerem. 35 § 323 als


wie nieht bloß die angeführte Mischna (Middoth V 4), sondern auch andere Nachrichten unzweideutig melden, im Tempelviereck, in dem von Josephus als innerer Vorhof bezeichneten, von einer Mauer eingeschlossenen Raume, Laut der ersten Stelle (Middoth V 3—4) befanden sich auf der Süd- und Nordseite der Azarah, des genannten inneren Vorhofes, je drei Kammern: im Norden die Salz-, Parwa- und Spülkammer, im Süden die Holz-, Brunnen- und Quaderkammer. Bei der Bestimmtheit und Genauigkeit dieser Aufzählung wäre eine weitere Erörterung dieser Angaben und ihre Überprüfung nicht notwendig, hätte die Kritik Schürers nicht auch sie angetastet. Die Heranziehung anderer Stellen beseitigt jedoch jeden Zweifel an der Richtigkeit der angeführten Beschreibung der Tempelkammern.
Die Schilderungen der Mischna befassen sich wohl hauptsächlich mit den Kammern auf der Nordseite des inneren Vorhofes, weil sich ein großer Teil des regelmäßigen Opferdienstes mit seinen Einzelheiten dort abspielte, Aber aus den darauf bezüglichen Angaben läßt sich auch die Lage der entsprechenden Kammern auf der Südseite feststellen. Zunächst ergibt sich aus Midd. I 6, daß die aufgezählten Kammern alle zwischen dem gegen Osten äußersten der drei Tore und dem folgenden mittleren der Umfassungsmauer des inneren Vorhofes lagen, Denn da berichtet die Mischna: das beth-haMoked (das in dem Mokedtore, dem östlichsten der Nordseite, Midd. 15)3
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Urheber des Satzes über die Rekhabiten R. Jonathan; aber auch diesem Schüler des R. Ismael standen gute Überlieferungen über den Tempel zu Gebote.
3) Dieses Tor hatte ein ganzes Torgebäude, wie auch die anderen zwei Tore auf der Nordseite, nämlich das Nisostor, von dem Midd. I, 5 meldet: es war eine Art Exedra mit einem Stockwerke, in welchem die Priester Wache hielten, während die Leviten unten wachten; es hatte einen Ausgang in den Hel (ins Freie). In Midd, I 1 heißt der Ort der Priesterwache bethhaNisos, wie der entsprechende im ersten Tore beth-haMoked, den wir bald als eine der vier Kammern des ganzen Gebäudes kennen lernen werden, In Tamid I 1 heißt es nämlich: das beth-haMoked war ein Gewölbe und ein großes Haus, in dem die Ältesten der diensttuenden Priesterabteilung schliefen und die Schlüssel des Vorhofes verwahrten. Diese Nachricht behandelt nicht etwa die Eingangshalle des ganzen Tores, in welche die vier Kammern einmündeten, sondern offenbar eine der vier Kammern selbst und zwar jene, die als die wichtigste den Namen des ganzen Gebäudes führte oder nach der dieses benannt wurde (vgl, Tamid III 3 und weiter unten). Es ist


hatte vier Kammern wie Zimmer, die in den Speisesaal münden, zwei auf heiligem und zwei auf nichtheiligem Grunde des Tempelberges; spitzige Steine grenzten beide Teile gegen einander ab. Eine dieser Kammern diente als Aufbewahrungsplatz der Opferlämmer, die zweite war die Stätte der Zubereitung der Schaubrote (vgl. Tos. Menah, XI 1), in der dritten legten die Hasmonäer die Steine des von den Griechen besudelten Altares nieder, durch die vierte stieg man zum Tauchbade hinab. Die Bestimmung der zwei letzten Kammern ist hier nicht angegeben und da bietet die Mischna Tamid III 3 trotz mehrerer Abweichungen von der eben angeführten Beschreibung eine willkommene Ergänzung dar. Wir lesen da: Ist nicht die Lämmerkammer im Nordwestwinkel? Vier Kammern waren dort: die der Lämmer, der Siegel, des beth-haMoked und der Schaubrote. Der Ausgangs- und Endpunkt dieser Aufzählung, deren Glieder mit den obgenannten vier Kammern identisch sind, geben die Lage aller an4 und wir sehen gleich
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auch die Angabe derselben Mischna zu beachten: ‏בית אבטינם ובית הניצוץ עליות ‎ daß das beth-Abtinas und das beth-haNisos Obergemächer waren, während das Gebäude des Mokedtores mit seinen vier Kammern zu ebener Erde stand. Da auch das beth-Abtinas als Obergemach bezeichnet wird, könnte angenommen werden, daß es, wie das bet-haNisos, das Obergemach eines dritten Tores bildete; dafür spräche auch, daß die beiden anderen Wachposten in je einem Tore untergebracht waren. Da aber ein beth-Abtinastor nicht bekannt ist, stand die Kammer entweder auf dem dritten Tore der Nordseite, oder auf einem der Südseite; für das erstere spräche die Wahrnehmung, daß in Midd. I 5 für das Opfertor keine Wache angegeben ist, vermutlich weil das beth-Abtinas auf demselben stand, sonach das Tor als Wachposten schon genannt ist. Dagegen spricht für die Südseite ausdrücklich jer, Joma I 39a 52, wo das beth-Abtinas als über dem Wassertore stehend bezeichnet wird (siehe Lewy, Abba Saul 28, Note 68); und auch der Umstand, daß beth-ha-Nisos das westlichste Tor auf der Nordseite und sonach für das beth-Abtinas in Midd, I 5 dort kein Raum als Tor vorhanden war, könnte für die Südseite geltend gemacht werden. Die Angabe des jer. Talmuds beruht jedoch möglieherweise auf der unrichtigen Deutung der Tos. Joma 1 20, siehe Herzfeld, Geschichte des Volkes Jisrael, 2. Auflage I 395 und weiter unten.
4) Diese verlegt die Opferlämmer in die Nordwestkammer, was irrig scheint wegen der einfachen Erwägung, daß die Kammern, die für das den Tempel besuchende Laienpublikum bestimmt waren, wohl gegen die Außenseite der Umfassungsmauer, während die für die diensttuenden Priester vorbehaltenen gegen die Innenseite gestanden haben dürften (vgl. Responsen der Gaonen, ed. Harkavy 142 Nr. 290). So ist aus der Mischna Sekal, V 4 zu entnehmen, daß die Opfer bringenden Laien die in der Siegelkammer


zeitig, daß diese vier Kammern in der Umfassungsmauer den die Opfer vorbereitenden Handlungen dienten. Das Gleiche sehen wir bei den zwei Kammern im Osttore, der des Garderobiers der diensttuenden Priester und der zweiten, in der das tägliche Speiseopfer des Hohenpriesters zubereitet wurde (Midd. I 4). Die Kammern des zweiten Tores auf der Nordseite sind nirgends genannt, weil sie im Stockwerke lagen und demzufolge dem ständigen Opferkult nur mittelbar dienen konnten; es dürften dort Opfervorräte, wie Mehl und Anderes aufbewahrt worden sein.
Im Gegensatze zu diesen Kammern in den Torgebäuden der Umfassungsmauer um den inneren Vorhof standen andere drei Kammern, wie schon erwähnt, im Vorhofe selbst, in dem von der Mauer eingeschlossenen Raume, doch ebenfalls verteilt auf die Nord- und Südseite, Sie mögen sich unmittelbar an die Innenseite der Mauer gelehnt haben und in den freien Raum gebaut worden sein.5 Aus der weiteren Meldung Abba Sauls von der Holzkammer, daß diese hinter den beiden von ihm früher genannten Nachbarkammern stand, erfahren wir auch, wie ungefähr die drei Kammern auf der Südseite zu einander standen; nur ist, da der Standort des Beschreibenden nicht
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amtierenden Tempelbeamten aufsuchten. Die Lämmer aber, die für das nächste Pflichtopfer in Bereitschaft gehalten wurden, und die Zubereitung der Schaubrote gehörten ausschließlich zum Opferdienste. Allerdings spricht Midd. I 1 scheinbar für die erste Mischna, da einer der levitischen Wachtposten, die alle außerhalb der Umfassungsmauer des inneren Vorhofes aufgestellt waren, bei der Opferkammer war, diese also gegen die Außenseite, d. h. an der Mauer gestanden hat. Da jedoch die Tore der Umfassungsmauer gesondert genannt sind, kann die Opferkammer, wie ein anderer Wachtposten der Leviten, die Vorhangkammer, ganz gut im Inneren des Vorhofes gestanden haben; die Leviten hielten draußen genau gegenüber diesen Kammern Wache.
5) In b. Joma 19a ist die Lage der beiden Kammern umgekehrt angegeben. Aber die Mischna Joma III, 3:
‏חמש טבילות ועשרה קדושין טובל כהן‎ גדול ‏ומקדש בו ביום, וכולן בקודש על בית חפרוה חוץ מזו בלבד
und die gleichlautende Baraitha in b. Joma 19a (Tos. I 20, Sifra 82c), die noch hinzufügt: חוץ מזו שהיתה בחול על גבי שער המים ובצד לשכתו היתה (siehe weiter), zeigen, daß die Leseart der Mischna die richtige ist (vgl. Herzfeld, Gesch. I, 344 ff, Lewy, Abba Saul 28, Note 69), indem die Kammer des Hohenpriesters als neben dem Wassertore im Süden gelegen bezeichnet wird. Somit ist jene Aufzählung die richtige, welche die Kammer des Hohenpriesters auf die Südseite verlegt. Nun sagt R. Eliezer b. Jakob in Middoth V 4 von der Holzkammer: Ich habe vergessen, wozu sie diente; Abba Saul bemerkt hierauf: Sie war die des Hobenpriesters. Hiernach lag diese neben dem Wassertore, wie die Mischna es hat.


angedeutet wird, nicht klar, welche Riehtung »hinter« bezeichnet. Da andererseits bald zu besprechende Nachrichten die Quaderkammer als unmittelbar an der Mauer gelegen kennzeichnen, ist ersichtlich, daß sich die Beschreibung Abba Sauls von außen nach innen bewegt und die Quaderkammer nebst der Brunnenkammer an der Umfassungsmauer innen, die Holzkammer aber im freien Raume des Vorhofes stand. Doch selbst wenn die auf den Satz Abba Sauls sich gründende Identifizierung der Holzkammer mit der des Hohenpriesters angezweifelt werden sollte, wozu meines Erachtens allerdings nicht der mindeste Grund vorliegt6, gehörte jedenfalls die Quaderkammer
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6 R. Papa (b. Joma 19a) geht nämlich von der Annahme aus, daß der Hohepriester zwei Kammern im Vorhofe hatte: die Parhedrin und das beth-Abtinas, eine auf der Nord-, die andere auf der Südseite. Diese beiden Kammern werden jedoch unter den sechs Seitengebäuden im Vorhofe gar nicht genannt, das beth-Abtinas haben wir zudem als ein Obergemach über einem der Tore in der Umfassungsmauer kennen gelernt, so daß die Identifizierung bei Abba Saul unbegründet scheint. Aber abgesehen davon, daß wir die Grundlage von R. Papas Aufstellung in den uns bekannten Quellen überhaupt nicht erkennen können, ist bald einzusehen, daß R. Papa nur von dem kurzen Aufenthalte des Hohenpriesters in der Parhedrinkammer während der Woche vor dem Versöhnungstage und von dem im beth-Abtinas an diesem Feste selbst spricht, ohne zu behaupten, daß der Hohepriester die beiden Kammern auch sonst im Laufe des Jahres ständig inne hatte, während Abba Saul die ständig benützte Kammer desselben meint. Hier ist auch noch auf die Lesearten zur Mischna Joma I 5: ‏מסרוהו זקני בית דין לזקני כהונה והעלוהו בית אבטינס והשביעוהו ונפטרו והלכו להם‎‚ aus dem Mischnatexte des jerus. Talmuds; ‏ לעליית בית אבטינם‎ (vgl. Rabbinowiez und die Mischna von Lowe) hinzuweisen. Auch der dem Traktate Tamid beigedruckte Kommentar hat zu I 1: ‏כדתנן בפרק קמא דיומא, הוליכוהו לעליית ‏בית אבטינם . .. ומספקא לן ביומא במקום עליית בית אבטינם,‎ die gleiche Leseart und es ist auch hieraus ersichtlich, daß diese Kammer im Stockwerke stand. Es stimmt dieses zu dem in Note 3 Ausgeführten, daß die Priester in den Obergemächern der Torgebäude Nachtwache hielten. Das beth-Abtinas lag jedenfalls nach der Innenseite des Torgebäudes, da es höheren Heiligkeitsgrad hatte; denn wir sehen, daß die Laienmitglieder des beth-din mit dem Hohenpriester nicht hineingehen. Andererseits muß es zu einem der Torgebäude gehört haben, da die Ältesten bis in oder an das Obergemach mitgehen; es war also nicht eine der Kammern an dem eigentlichen Tempelgebäude, von denen Josephus (Bell. V 5, 5, 220) berichtet: »An der Seite des eigentlichen Tempels standen viele in einander gehende, dreistöckige Wohnungen, welche von dem Tore aus von beiden Seiten zugänglich waren.« Andere nennt er wohl nicht, aber er kann nach seiner Beschreibung natürlich nur die innerhalb des Vorhofes und nicht die an der Mauer und in derselben stehenden meinen; jene dienten zur Verwahrung der Tempelschätze und Geräte und nicht den Handlungen des Opferdienstes. Dieselben meint auch die Nachricht des Josephus (Anti-


zu den südlichen Kammern im Raume des inneren Vorhofes, wie die dem eigentlichen Opferdienste gewidmeten Kammern‎ auf der Nordseite.7
Der Charakter der Quaderkammer läßt sich auch aus anderen Angaben ermitteln. Nach derselben Mischna wusch man in der Spülkammer auf der Nordseite des inneren Vorhofes das Eingeweide der geopferten Tiere, deren Teile bekanntlich die Umwallung des Vorhofes nicht verlassen durften. Aus der auf derselben Seite gelegenen Salzkammer holte man das für alle Opfer erforderliche Salz; dieselbe muß sonach gleichfalls in der Nähe der Opferstätte gewesen sein. In der Parwakammer, die, wie wir gelegentlich erfahren, auf heiligem Grunde stand, salzte und hinterlegte man die Felle der Opfertiere, was ebenso die Nähe der Schlacht- und Opferstätte voraussetzt.8
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quit. VIII 3, 2, 65), daß König Salomo dem Tempel dreißig kleine Gebäude anbaute, die mit einander durch Türen in Verbindung standen; jedes derselben hatte ein eigenes, mit dem benachbarten nicht zusammenhängendes Dach, das ganze Gebäude aber schützte ein Hauptdach, das von ungeheueren, von einer Seite bis zur anderen reichenden Balken gehalten wurde. Ich glaube aus dieser Bemerkung des Josephus schließen zu dürfen, daß die an der Mauer des Vorhofes stehenden Kammern ein gemeinschaftliches Dach hatten; und dieses dürfte auch die Meldung Abba Sauls über die drei Kammern auf der Südseite; וגג שלשתן שוה bedeuten. Zu bemerken ist noch, daß im beth-Abtinas das Räucherwerk für den Opferdienst zubereitet wurde; es war also eine Kammer, die, wie alle in den Torgebäuden des Vorhofes, dem vorbereitenden Dienst zugewiesen war.
7) Derenbourg (Revue de Etudes Juives VI 56) meint, dem Opferdienste wären die Kammern auf der Südseite gewidmet gewesen; aber die einfache Erwägung, daß die Schlachtstätte (בית המטבחיים) auf der Nordseite war (Tamid III 5), fordert die gleiche Lage aller anderen, der Reinigung und Zurichtung der Opferteile dienenden Kammern, damit die Opferstücke nicht durch den Vorhof getragen werden müssen. Nach der Mischna Zebah. V 1—5 wurden die Gemeindeopfer auf der Nordseite geschlachtet; ebenso mußten die Opfer mindern Heiligkeitsgrades, die an jeder Stelle des Vorhofes geschlachtet werden durften (V 6. 7), aus praktischen Gründen innerhalb der Schlachtstätte geschlachtet werden, da die Säulen und Haken, die zum Abhäuten und Ausweiden der Opfer unentbehrlich waren, sich nur dort befanden (Peßach. V 9). Vgl. noch Herzfeld I, 395.
8) In b. Menach, 21b meldet eine Baraitha hierüber Abweichendes, indem sie zunächst das Salzen der Felle von den Opfertieren in die Salzkammer verlegt, verschieden von der Mischna, die hier das Salzen der Opfer selbst, dagegen das der Felle in der Parwa vor sich gehen läßt. Den Widerspruch haben bereits Toßafoth z, St. behandelt und zum Teile auch erklärt. Die Toßifta Menach. VI 3: ‏המלח שבלשכת המלח היו מולחין בה את העורות. שעל גבו הכבש היו‎


Alle in diesen Kammern vollzogenen Handlungen hängen aufs engste mit dem eigentlichen Opferdienste zusammen. Ermöglichen es auch diese dürftigen Berichte nicht, die gleiche oder eine ähnliche Bestimmung der entsprechenden Kammern auf
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מולחין בה את האיברים, שבראשו של מזבח קרן דרומית מערבית בה היו מולחין פסולי קדשי קדשים
die zu der uns beschäftigenden Frage wohl kein neues Material bietet, zeigt doch, daß auf dem Altare nicht bloß auf einer Seite Salz lag, sondern, wie es scheint, in jeder Ecke. Da nun diese Ecken nicht als Aufbewahrungsplätze für Salz gedient haben können, so ist das Salz, das hier zur Hand sein sollte, sicher aus der gemeinsamen Quelle, aus der Salzkammer dahin geliefert worden.
Andererseits scheint die Toßiftastelle in ihren parallelen Gliedern vorauszusetzen, daß das Salzen der Opferteile dort geschieht, wo sich das Salz vorbereitet findet; sie nennt aber in dieser Zusammenstellung die Parwa nicht. Nun wissen wir aus b. Pessah. 57a (Tos. Menach. XIII 18), daß die Opfertelle in der Parwa hinterlegt wurden, was dafür sprechen könnte, daß sie dort auch eingesalzen wurden; (Lewy, Abba Saul 28, 69 meint, daß hiernach in der Mischna Midd. V 3 für מולחין zu lesen wäre מניחין). Die Parwakammer stand übrigens, wie bereits erwähnt, auf heiligem Boden (Joma III 3) und in derselben war ein freistehendes, jedem sichtbares Bad (Midd.V 3, Joma III 3). Hierzu kommt ein weiterer Widerspruch mit Tamid IV 2, wo es in der zusammenhängenden Beschreibung des täglichen Opferdienstes heißt: den Magen wäscht man in der Spülkammer und das Eingeweide auf den Marmortischen zwischen den Säulen (vgl. Toßafoth zu Joma 19a s. v. ‏ששם‎ und Lipmann Heller zu Midd, V 3). Hiernach wird nur der Magen in die Spülkammer gebracht, alles Andere zu den genannten Marmortischen, von denen die Mischna Schekal. VI 4 berichtet: »Dreizehn Tische standen im Heiligtum, acht aus Marmor im Schlachthause, auf denen das Eingeweide gewaschen wurde, und zwei westlich von der Altarstiege, der eine aus Marmor, der andere aus Silber; auf den einen legte man die Opferstücke, auf den anderen die Dienstgeräte, Vgl. auch Tamid III 5 über das tägliche Opfer: man enthäute es auf dem Marmortische zwischen den Säulen. Aus diesen Widersprüchen ergibt sich mit Sicherheit, daß uns über den Vorgang beim Opferdienste zwei Überlieferungen vorliegen, wie dasselbe auch in der Beschreibung und Bezeichnung der Tempelteile feststellbar ist und es z. B. die oben besprochenen vier Kammern des beth-haMoked zeigten. Es müssen da den verschiedenen Überlieferungen auch verschiedene Anlagen des Tempels aus zwei Zeitabschnitten zugrunde liegen; die eine, als es noch keine eigene Spülkammer gegeben und sich diese vorbereitenden Handlungen des Opferdienstes in der Tiefe der Schlachtstätte abgespielt haben. Vergleicht man schließlich Midd. II 5 (vgl. Tos. Joma I 3), wo es von einer Kammer des Frauenvorhofes heißt: R. Eliezer b. Jakob sagte: Ich habe vergessen, wozu die südwestliche diente; Abba Saul sagte: ‏שם היו נותנין יין ושמן, היא היתה נקראת לשכת בית שמנים,‎ so sieht man, daß נתן das Abgeben des Materials, nicht aber auch dessen Verwendung an Ort und Stelle bedeutet; und das Gleiche kann in unserem Satze: ‏שם היו נותנין מלח לקרבן ‎ der Fall sein und mögen Toßafoth zu Menach. 21b Recht haben, daß die Felle in der Parwakammer gesalzen wurden.


der Südseite des Vorhofes zu erkennen, oder festzustellen, welchem Teile des Opferkults sie als Schauplatz dienten, so reicht das Wenige doch hin, um zu sehen, daß die Quaderkammer denselben Heiligkeitsgrad hatte, wie die entsprechende Kammer auf der Nordseite. Aus der Mischna (Tamid II Ende und III Anf.): »Die diensttuenden Priester stiegen vom Altar hinab und begaben sich in die Quaderkammer; dort sprach der Vorgesetzte zu ihnen: Kommet und loset, wer schlachten, wer das Blut sprengen, wer den inneren Altar von Asche reinigen soll, u. s. w.«, erfahren wir, daß das Verlosen der Dienstgeschäfte unter die Priester durch den Vorgesetzten in der Quaderkammer vor sich ging. Das Gleiche folgt aus Tamid V 2, wo es von den in der Quaderkammer versammelten Priestern heißt: »Der Vorgesetzte sprach zu ihnen: Neue Priester, kommet und loset um die Darbringung des Räucherwerkes; dann sagt er: Neue und schon verwendete Priester, kommet und loset um das Hinauftragen der Opferteile zum Altare. Denen, die nicht ausgelost wurden, zogen die Tempeldiener die Kleider aus und ließen ihnen nur die Beinkleider an.« Hieraus ist erstens ersichtlich, daß die Priester an der Verlosung in der Quaderkammer in ihren Dienstkleidern teilnahmen, damit die Ausgelosten unverweilt an ihre Arbeit gehen können.9 Weiteres folgt aus Tamid IV Ende, V Anfang, wo von den Priestern, nachdem sie die Opferteile auf der Altartreppe niedergelegt und dort gesalzen hatten, gesagt wird: »Sie stiegen hinab und gingen in die Quaderkammer, um das Schma’ zu lesen; dort sagt ihnen der Vorgesetzte: Sprechet einen Segen u. s. w.« Da sie hierauf, wie schon früher erwähnt, den Opferdienst fortsetzen, bildet das in der Quaderkammer Besorgte nur eine Einzelheit des ganzen Dienstes; und all dieses beweist mit vollster Bestimmt-
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9) Mehrere Einzelheiten dieser Verlosung gibt Tos. Joma I 10 (Sukka IV 16): Wie geht die Verlosung vor sich? Die Priester begeben sich in die Quaderkamıner, stellen sich im Kreise auf כקבולין, dann kommt der Vorgesetzte, nimmt einem derselben die Mütze ab, bei dem dann die Auslosung beginnt. Etwas verschieden lautet dasselbe in der Baraitha (b. Joma 25a, teilweise in jer. Joma II 39d): die Quaderkammer ist eine Art Basilika, das Auslosen findet auf ihrer Ostseite statt und der Gelehrte (das Mitglied des beth-din) sitzt auf der Westseite; die Priester stehen im Kreise wie im ‏כוכליאר‎ u. s. w. Keine der Erklärungen dieses schwierigen Wortes befriedigt; Schlatters βραχιάλιον (Cremer-Schlatter, Beiträge zur Förd. christl. Theologie 1900, 57) scheint mir nicht dem Lautbestande zu entsprechen.


heit, daß die diensttuenden Priester die Umfassungsmauer des inneren Vorhofes nicht verlassen haben. Schürer (Geschichte 3 II 211, 81) meint freilich; »Denn wenn nach den beiden letzten Stellen die Priester in den Zwischenpausen zwischen den einzelnen Abteilungen ihres Dienstes sich zum Loosen und zum Lesen des Schma in die לשכת הגזית begaben, so folgt daraus nicht mit Nothwendigkeit, daß letztere im Vorhof gelegen habe.« Er hat hierbei nicht beachtet, daß erstens das Losen nicht eine Ausfüllung der Pausen, sondern die unmittelbar an die frühere Opferhandlung sich anschließende Inangriffnahme des folgenden Dienstes ist und jede dieser Handlungen im heiligen Raume vor sich geht; und zweitens, daß die Anwesenheit und die Mitwirkung des ממונה Teile des eigentlichen Opferdienstes selbst zur Voraussetzung hat. Denn dieser Priesterbeamte leitet denselben, wie die Mischna Tamid I 1 berichtet: »Wer von den Priestern die Asche vom Altare abheben will, muß früh aufstehen und ein Tauchbad nehmen, ehe der ממונה kommt. Dieser kommt manchmal beim Hahnenschrei (?), manchmal vor oder auch nach demselben; er klopft an und die Priester öffnen ihm. Er sagt: Wer gebadet hat, beteilige sich an der Verlosung. Nach der Verlosung sagt er zu ihnen (Joma III 1): Gehet hinaus und sehet nach, ob schon Zeit ist, das Morgenopfer zu schlachten.« Die Leitung des Opferdienstes vom ersten Augenblicke an liegt in der Hand dieses ממונה und nur innerhalb des Vorhofes, den er am frühen Morgen betritt und der allein den Schauplatz des Opferdienstes bildet. Neben diesen entscheidenden Momenten, die für die Genauigkeit der Angabe der Mischna über die Lage der Quaderkammer sprechen, ist es wohl nicht notwendig, doch immerhin von Nutzen, auch auf den Umstand hinzuweisen, daß die Priester in ihren Dienstkleidern die Umfassungsmauer des inneren Vorhofes nicht verlassen durften. Dieses besagt nicht bloß die theoretische Bestimmung des Propheten Ezechiel 42, 13, sondern auch die auf die späteste Zeit des Tempels bezügliche Anordnung der Baraitha (b. Joma 69a, vgl. Tos. Kil’ajim V 27) ausdrüclich: ‏בגדי כהונה היוצא בהן למדינה אסור ובמקדש בין בשעת עבודה בין שלא בשעת עבודה מותר‎ das Hinausgehen in Priesterkleidern aus dem Heiligtum ist verboten, 10 im
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10) Das Wort מדינה bezeichnet als Gegensatz zum Heiligtum die außerhalb dieses gelegene Gegend, also auch die Stadt Jerusalem, Dieses zeigt am


Heiligtum jedoch sowohl während des Dienstes, als auch außerhalb desselben gestattet, Die bereits angeführte Mischna (Tamid V 3), welche die tatsächlichen Verhältnisse schildert und nach der die Priesterkleider den für den Dienst nicht ausgelosten Priestern gleich ausgezogen wurden, zeigt, daß zu der Zeit, die hier beschrieben wird, ein noch strengerer Brauch herrschte. Es handelt sich da um die Verlosung der letzten Dienstgeschäfte und deshalb sollten die Priester die heiligen Gewänder auch nicht einen Augenblick länger, als notwendig tragen.11
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deulichsten die Aufzählung der am Sabbath nur im Tempel erlaubten Handlungen in der Mischna Erub, X 11—14: man darf mit einem an einem Seile hängenden Riegel schließen im Heiligtum, aber nicht ‏במדינה; man darf die untere Türangel wieder einheben im Heiligtum, aber nicht ‏במדינה‎; man darf das Pflaster wieder auf die Wunde legen im Heiligtum, aber nieht ‏במדינה; man darf eine gesprungene Saite zusammenbinden, man darf eine Warze abschneiden; der Priester, der sich den Finger verletzt, darf einen Halm darum binden im Heiligtum, aber nicht ‏במדינה; man darf Salz auf die Altartreppe reiben, um das Ausgleiten zu verhindern, und aus dem Tempelbrunnen mittels Rad schöpfen. In allen diesen Fällen, ausgenommen die ersten zwei, handelt es sich um Vorgänge beim Opferdienste im inneren Vorhofe und auch die ersten zwei Punkte dürften sich auf die Schließung der Tore desselben Vorhofes und nicht auf die der äußersten Tore des Tempelberges beziehen; so daß in all diesen Bestimmungen auch der Tempelberg ausgeschlossen wäre. Aber sonst handelt es sich immer um den Gegensatz zwischen Tempel und Stadt, so in Sukka III 12; ursprünglich nahm man den Feststrauß im Heiligtum sieben Tage, ‏במדינה nur einen, Bekanntlich zogen zur Laubhüttenfestfeier die meisten Leute auf den Tempelberg. In Sota VII 6 heißt es vom Priestersegen; ‏במדינה spricht man ihn in drei Sätzen, im Heiligtum in einem; im Heiligtum spricht man den Gottesnamen, wie er geschrieben ist, ‏במדינה umschrieben; ‏במדינה erheben die Priester ihre Hände bis zur Höhe ihrer Schultern, im Heiligtum bis über den Kopf. Da ist es selbstverständlich, daß für die zahlreichen Synagogen Jerusalems dieselben Vorschriften galten, Ros-haSchana IV 1 meldet: am Neujahrstage, der auf den Sabbath fiel, blies man den Schofar im Heiligtum, aber nicht ‏במדינה. Da versteht allerdings Maimonides unter Heiligtum die ganze Stadt Jerusalem; vgl. auch Schekal. I 3, II 1, Nazir VI 8. Zur Schilderung des Passahmahles in Peßach. X 5, wozu die Baraitha in jer. Peßach. X 37d 14 eine Ergänzung enthält, vgl. Hoffmann, Die erste Mischna 16.
11) ‎Wir finden allerdings Ausnahmen; so erzählt Josephus (Bell. II 15, 4, 321 ‎daß alle Priester und alle Diener Gottes die heiligen Gefäße vor‏ ‎sich tragend und mit dem Schmuck angetan, den sie beim Opferdienst zu‏ ‎tragen pflegten, ferner die Citherspieler und die Tempelsänger mit ihren In‎strumenten unter das Volk gingen, um es zu beschwören, dem Landpfleger‏ ‎Florus nachzu geben. Da jedoch die Volksversammlungen auf dem Tempelberg


Diese lange Erörterung der Lage der Kammern im inneren Vorhofe des Tempels und besonders der Quaderkammer war trotz der bestimmten, jedes Mißverständnis ausschließenden Angaben der Mischna deshalb notwendig, weil der Heiligkeitscharakter der Quaderkammer nur mittelbar bestimmt werden konnte. Wir werden nun auch die Ausführungen Schürers über diese Kammer als den Versammlungsort des Synedrions, die zum Teile auf der irrigen Bestimmung der Lage dieses Gebäudes fußen, nach Gebühr beurteilen und auch richtigstellen können. Schürer sagt (II 211): »Die βουλή lag nach Josephus (Bell. V 4, 2) in der Nähe des sogenannten Xystos, und zwar von diesem östlich dem Tempelberge zu. Da nach Bell. II 16, 3 vom Xystos unmittelbar eine Brücke nach dem Tempelberge hinüberführte, so ist die βουλή wahrscheinlich auf dem Tempelberge selbst an dessen westlicher Grenze zu suchen. Jedenfalls lag sie außerhalb der Oberstadt, denn nach Bell. VI 6, 3 wurde das βουλευτήριον (= βουλή) von den Römern zerstört, noch ehe diese die Oberstadt im Besitz hatten. Die Mischna nennt als Versammlungsort des großen Synedriums wiederholt die לשכת הגזית. Und da sich ihre Angaben auf keine andere Zeit beziehen können, als die des Josephus; da ferner auch unter der βουλή des Josephus sicher der Versammlungsort des großen Synedriums zu verstehen ist, so ist die לשכת הגזית notwendig mit der βουλή des Josephus zu identificieren. Vermuthlich will also der Name לשכת הגזית nicht besagen, (wie man gewöhnlich annimmt,) daß jene Halle aus Quadersteinen gebaut war (גזית = Quaderstein) — was kein charakteristisches Merkmal wäre, — sondern daß sie am Xystos lag (גזית = ξυστός, wie LXX I Chron. 22, 2, Amos 5, 11), Sie wurde im Unterschiede von den anderen לשכות des Tempelplatzes nach ihrer Lage »die Halle am Xystos« genannt. Nach der Mischna
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stattfanden (Bell. II 15, 3, 320; 17,3, 411) und auch diese selbst dort abgehalten wurde, so hat dieses nichts Auffallendes an sich, Und selbst wenn Ähnliches in der Stadt geschehen wäre, wie in Bell. II 15, 2, 215 das Volk auf dem oberen Markte zusammenströmt, wäre es eine Ausnahme, veranlaßt durch die Not des Augenblickes. So wird in b. Joma 69a auf eine solche hingewiesen, indem der Hohepriester Simon, der Gerechte, dem König Alexander, dem Großen im vollen Priesterschmuck entgegenzieht (vgl. Antiquit. XI 8, 4, 327). Von Johann Hyrkan erzählt Josephus (Antiquit. XVIII 4, 3, 91), daß er nur, wenn er in die Stadt hinabging, Privatkleider trug; sonst — wie hieraus zu entnehmen wäre — das Amtskleid, vgl. Schürer in Theolog. Studien und Kritiken 1872, 629 ff.


soll sie freilich im innern Vorhof gelegen haben. Aber bei der Unzuverlässigkeit und theilweisen Unrichtigkeit, an der auch sonst ihre Angaben über die Topographie des Tempels leiden, bildet ihr Zeugniss kein hinreichendes Gegengewicht gegen obiges Resultat, zumal es auch an sich unwahrscheinlich ist, daß man einen Raum des innern Vorhofes zu anderen als zu Cultuszwecken sollte verwendet haben.« Ich habe die Beweisführung Schürers wegen der Autorität, die jede seiner Aufstellungen fast ohne jede Prüfung der Belege genießt, ihrem vollen Wortlaute nach hierhergesetzt, damit sich der unbefangene Leser einerseits von der Schwäche der Argumentation, die als zwingend und unantastbar hingestellt wird, überzeuge, andererseits selbst sehe, wie die genaue Lokalisierung der Quaderkammer in der Mischna, die durch alle uns erhaltenen Einzelangaben über dieselbe voll bestätigt wird, ohne weiteres beiseite geschoben und — man traut seinen Augen nicht — als nicht hinreichendes Gegengewicht gegen die schwachen, durch nichts gestützten Vermutungen bezeichnet wird. Ist es ja mehr als fraglich, ob die Voraussetzungen für die so bestechende Erklärung des Wortes גזית, von denen alles abhängt, überhaupt vorhanden sind.
Man beachte zunächst, daß der Xystos nicht auf dem Tempelberge selbst, sondern in der Oberstadt lag und von diesem durch eine Brücke getrennt war; und da soll die Kammer auf dem Tempelberge als am Xystos gelegen bezeichnet worden sein! Wenn Josephus (Bell. V 4, 2, 144) sagt: »Die Mauer im Norden, bei dem sogenannten Hippikosturm beginnend, lief zum Xystos, schloß sich dann ans Rathaus an,« so ist damit keinesfalls die unmittelbare Nachbarschaft des Xystos und der Bulé angegeben, zwischen beiden vielmehr ein ganzes Stück des Mauerlaufes bis zu einer Wendung im Laufe vorausgesetzt. Bell. VI 6, 3, 354: »Zugleich befahl Titus den Soldaten, die Stadt in Brand zu stecken und sie zu plündern; jenen Tag warteten sie noch, am folgenden Tag äscherten sie das Archiv, die Vorstadt Akra, das Rathaus und den Stadtteil Ofla ein«, besagt nicht nur nichts über die von Schürer angenommene Lage der Bulé, sondern es folgt aus der ganzen Meldung auch ziemlich sicher, daß das Gebäude in der Stadt, wenn auch vielleicht nicht in der Oberstadt war. Daß es nicht auf dem Tempelberge stand, folgt auch aus Bell. VI 5, 2, 281: »Von der Ansicht ausgehend, daß nach der Einäscherung des Tempels die Schonung der umliegenden Gebäude keinen Sinn mehr habe, steckten die Römer vollends alles in Brand, nämlich die Überreste der Hallen und die Tore mit Ausnahme zweier, des östlichen und des südlichen, die sie jedoch nachher auch vollends einrissen. Dann verbrannten sie auch die Schatzkammern, ..... dann ging es an die noch übrigen Hallen des äußeren Vorhofes.« Hieran schließt sich nun VI 6, 1, 316: »Der Tempel und alle seine Nebengebäude standen in Flammen,« und VI 6, 2, 324 ff.: »Titus stellte sich am westlichen Rande des äußeren Vorhofes auf; hier waren nämlich vom Xystos herwärts Tore und eine Brücke, welche die obere Stadt mit dem Tempel verband; diese lag jetzt zwischen den Tyrannen und dem Cäsar in der Mitte.« Da, wie wir gesehen, das Buleuterion erst später zerstört wurde, zur Zeit dieses Vorfalles also noch bestand, hätte es hier als am Xystos gelegen erwähnt werden müssen. Und welche Veranlassung hatte Titus später, ein Gebäude auf dem Tempelberge zu zerstören, der ja schon völlig rasiert war? Aber selbst wenn, wie Schürer behauptet, die Bulé dort gestanden hat, so folgt daraus noch nicht das Mindeste für die Quaderkammer, welche in den bestimmten Angaben der Mischna als Kammer des inneren Vorhofes beschrieben wird.
Nach Schürer müßte die Quaderkammer am Westrande des Tempelberges, somit außerhalb des Vorhofes hinter dem Allerheiligsten gestanden haben. Sind aber Schürer dort oder überhaupt irgendwo außerhalb des inneren Vorhofes zum Tempel gehörige Gebäude bekannt? Die Westseite des Tempelberges umsäumte, wie die anderen (Antiquit. XV 11, 3, 396; 11, 5, 410) die große, an die äußerste Umfassungsmauer sich anlehnende Säulenhalle (Antiquit. XX 8, 11, 191, Bell. V 5, 8, 238), auf der an den Festen römische Wache stand (Antiquit. XX 8, 11, 192, Bell. V 5, 8, 244, Antiquit. XX 5, 3, 106, Bell, II 12, 1, 224). Antiquit, XV 11, 3, 396; 11, 5, 410 melden, daß die Mauer auf der Westseite vier Tore hatte, von denen das eine durch das dazwischen liegende Tal in den königlichen Palast führte. Wenn es sonach in Bell. II 16, 3, 344, VI 6,2,325 heißt, daß den Xystos mit dem ἱερόν eine Brücke verband, so kann, wie eigentlich selbstverständlich und bei Josephus so oft, ἱερόν nur den ganzen Tempelberg bezeichnen und die Brücke nur zu einer der genannten Westpforten des äußersten Vorhöfes geführt haben (Grätz, Geschichte III 81 oben), Von einem Gebäude bei diesen Toren findet sich meines Wissens nirgends eine Spur. Da sich ferner aus den talmudischen Nachrichten mit Sicherheit ergibt (s. weiter), daß die Quaderkammer von außen einen Eingang hatte, so ist auch ausgeschlossen, daß sie auf der Westseite des inneren Vorhofes lag. Denn Josephus (Bell. V 5, 2, 200) meldet ausdrücklich, daß die Mauer des inneren Vorhofes auf der Westseite keinen Eingang hatte und ohne Unterbrechung fortlief; und auch die Mischna in ihrer Aufzählung der Tore in dieser Mauer (Midd. I 4) kennt keines im Westen.12 Aber auch ohne alle diese Erwägungen, die zeigen, daß die Quaderkammer weder im Westen des äußeren, noch des inneren Vorhofes gestanden haben kann, steht es durch die Mischna und Baraitha fest, daß sie ein Gebäude im inneren Vorhofe war. Da nun andererseits die βουλή, der Versammlungsort der obersten Behörde Jerusalems, außerhalb dieses Vorhofes sich befand und die Verschiedenheit des festen Versammlungsortes die Gleichsetzung der Körperschaften ausschließt, so ist nur ein einziger Schluß begründet und natürlich: das Synedrion in der Quaderkammer und die βουλή sind zwei verschiedene Behörden.13 Ist die βουλή wirklich, wie allgemein angenommen wird, mit dem obersten Gerichtshofe identisch, so ist das Synedrion der Quaderkammer trotz der gleichen Benennung nicht das Synedrion.
Was den von Schürer vorgebrachten, unter allen einzig beachtenswerten Einwand gegen die Mischna betrifft, daß nämlich eine Tempelkammer anderen als Kultuszwecken kaum
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12) Vgl, Grätz in seiner Monatsschrift XXV 1876, 440 ff, und Büchler in Jewish Quart. Rev. X 1898, 692 ff.
13) Bacher in Hastings and Selbie, Dietionary of the Bible IV 399a sucht diesen vermeintlichen Widerspruch zwischen Josephus und den talmudischen Angaben durch die Beziehung derselben auf verschiedene Zeiten zu beseitigen, indem Josephus die letzten Jahrzehnte, der Talmud dagegen, der ja ausdrücklich meldet (b. Sabbath 15a, s. Note 38), daß das Synedrion vierzig Jahre vor der Tempelzerstörung aus der Quaderkammer ausgewandert und in die Chanujoth gezogen sei, die Zeit vor diesem Wechsel schildere. Könnte nachgewiesen werden, daß die Chanujoth oder der in unbestimmter Weise als ‏ירושלים‎ bezeichnete letzte Aufenthaltsort des Synedrions der Lage der βουλή entsprechen, so wäre die Schwierigkeit in der Tat behoben und die Identität der Behörde in der Quaderkammer mit der Bulé hier noch zu halten, Siehe jedoch S. 42 ff.


gedient haben könne, so haben wir in der Tat gesehen, daß die Quaderkammer beim täglichen Opfer der Schauplatz der Verlosung der Dienstgeschäfte unter die Priester und der ihres Gebetes war. Die Beachtung des Heiligkeitsgrades, der den verschiedenen Tempelkammern innewohnte, lehrt jedoch, daß sich dort auch eine aus Laien zusammengesetzte Behörde versammelt haben kann. Infolge der Anlage des Heiligtums und seiner Nebengebäude gleichsam als konzentrischer Kreise, als deren Mittelpunkt das Allerheiligste zu denken ist, wird der Heiligkeitsgrad jedes einzelnen Teiles durch dessen Entfernung vom Tempel bestimmt. Hiernach sind vier Arten von Tempelkammern zu unterscheiden. Josephus (Bell. V 5, 5, 220) spricht von 30 Kammern, die an den eigentlichen Tempel selbst angebaut waren und die auch der Talmud kennt; diese haben den heiligen Charakter des Tempels selbst. In der Mischna (Midd. V 3) hörten wir von Kammern, die ganz innerhalb des freien Raumes zwischen dem Tempel und der Mauer des inneren Vorhofes lagen. Da dieser freie Raum in den Vorhof der Priester und in den der Laien zerfällt, so kann eine Kammer, die auf dem Grunde beider steht, teils heiligen, teils nichtheiligen Charakters sein; so daß der innere nur den Priestern, der äußere auch den Laien zugänglich ist. Drittens waren Kammern in die Mauer eingebaut, die den inneren Vorhof umschloß, und ragten in den Laienvorhof oder noch tiefer hinein. Von diesen sagt die Mischna (Ma‘asser scheni III 8): die Kammern, die auf heiligem Boden stehen, aber auf nichtheiligem den Eingang haben, sind im Inneren nichtheilig, aber ihr Dach ist heilig; stehen sie und auch ihr Eingang auf heiligem Grund, so ist ihr Innenraum heilig, ihr Dach nichtheilig; stehen sie teils auf heiligem, teils auf nichtheiligem Boden und haben sie in beiden Teilen Eingänge, so ist der auf heiligen Boden stehende Teil heilige, der andere nichtheilig.14 Tos. Ma’asser scheni II 13 und die Baraitha in b. Zebah. 56a, die noch Näheres über die Zu-
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14) Derenbourg (Revue des Etudes Juives VI 1883, 58) will für חול überall היל setzen; mit Unrecht, da היל niemals קודש, sondern עזרה gegenübergestellt wird. קודש bezeichnet hier auch nicht den Boden mit wirklich heiligem Charakter, da ja an die Umfassungsmauer innen der Vorhof der Laien grenzt; sondern es meint den Vorhof, weil dessen Betretung die levitische Reinheit des Besuchers voraussetzt und jener Rechte im Opfer- und Abgabengenuß hat, die dem außerhalb der Mauer befindlichen Raume abgehen.


lässigkeit des Genusses von Opferfleisch für die Priester in diesen Räumen geben, führen hierzu noch folgenden Punkt an: steht die Kammer auf nichtheiligem Grunde und hat sie auf heiliger und nichtheiliger Seite Eingänge, wie z. B. die Kammer des beth-haMoked, so ist der Innenraum heilig, der äußere nichtheilig. Wir hören nun, entsprechend diesen nur theoretisch scheinenden Bestimmungen, auch in Wirklichkeit von Abgrenzungen in Mitten der Kammern durch spitze Steine (ראשי פספסין Midd, V 3). Schließlich sind die ganz außerhalb des inneren Tempelvierecks gelegenen Kammern des Frauenvorhofes zu erwähnen, die vor der zum inneren Vorhof von Osten her führenden Treppe standen, nur den Heiligkeitsgrad des sogenannten Chel, des äußeren Raumes vor der inneren Mauer hatten (Midd. V 6) und nicht als zum Tempel gehörig angesehen wurden. Dort kochten die Naziräer ihre nach Vollendung ihres Gelübdes dargebrachten Friedensopfer, mit Leibesfehlern behaftete Priester sichteten dort das Holz für den Feuerherd des Altares und am Laubhüttenfeste versammelten sich dort die Frauen und sonst die Laien alle, die wegen teilweise mangelnder Reinigung in den inneren Vorhof nicht eintreten durften (Midd, II 5).
Vergleicht man nun mit diesen Bestimmungen das in sonstigen Berichten von der Quaderkammer Gemeldete, so folgt aus dem Umstande, daß sich die Priester während des Opferdienstes in dieselbe begaben, um zu losen und zu beten, mit Notwendigkeit, daß diese Kammer einen Eingang aus dem inneren Vorhofe hatte, wie dieses schon der babylonische Amoräer Abbai aus einer anderen Wahrnehmung erschlossen hat (b. Joma 25a). Da andererseits die Mischna Pe'a II 6 erzählt, daß die Quaderkammer von Gamaliel I und anderen, die Nichtpriester waren, besucht wurde, muß sie auch von außen einen Eingang gehabt haben.
Sie dürfte sonach zu jenen Kammern gehört haben, die Eingänge auf heiligem und nichtheiligem Boden hatten. Andererseits jedoch haben wir gesehen (Midd. V 3), daß sie zu den im Vorhofsraume gelegenen Kammern gezählt wird, also weder nach außen hervorragte, noch in die Seiten der Mauer eingebaut war. Nun lesen wir, daß die Verlosung der Dienstgeschäfte auf der Ostseite der Quaderkammer stattfand, der sie überwachende Gelehrte aber auf deren Westseite saß; es soll damit gesagt werden, daß die Teile der Kammer verschiedenen Heiligkeitsgrades waren, offenbar weil sie sich aus dem Laienvorhofe über den der Priester erstreckte. Da die Quaderkammer auf der Südseite des Vorhofes stand und hier der Grad der Heiligkeit von Süden nach Norden sich steigerte, ist die angeführte Angabe nur dann zu verstehen, wenn wir den Gelehrten auf der Ostseite nieht genau gegenüber den verlosenden Priestern auf der Westseite sitzend denken, sondern unterhalb der Scheidelinie zwischen heiligem und nichtheiligem Boden. Da die Kammer durch die ganze Breite des Laienvorhofes, 35 Ellen (Midd.1 6), auf nichtheiligem Boden stand, steht der Tatsächlichkeit der Meldung, daß die Behörde sich in der Quaderkammer versammelte, von dieser Seite nicht das Mindeste entgegen. Die Laienmitglieder traten durch das jedem levitisch Reinen zugängliche Tor ein, aus welchem ein Eingang in die Quaderkammer führte, und nahmen in dem geräumigen Teile derselben, der auf nichtheiligem Boden stand, ihre Plätze ein. Was nun den Einwand Schürers betrifft, daß diese Kammern nur Kultuszwecken gedient haben dürften, so werden wir bald sehen, daß dieses in der Tat auch bei der hohen Behörde in der Quaderkammer zutrifft.
Für die Ansicht Schürers, daß die Quaderkammer am Westrande des Tempelberges stand, können allerdings einige tannaitische und amoräische Sätze als Belege gegen die Mischna angeführt werden. In Sifre Numeri 116, p. 36b lesen wir nämlich zu Numeri ‏ :7 ,18‎ ‏אל מבית לפרוכת, מכאן אמרו, מקום היה אחורי בית לפרוכת ששם בודקים יחוסי כהונה,‎ daß die Stammbäume der Priester in einem Raume hinter dem Allerheiligsten untersucht wurden. Da diese Prüfung nach der Mischna (Midd. V 4) nur aus der Quaderkammer gemeldet wird, müßte diese hinter dem Heiligtum, also auf der Westseite des Tempelberges gestanden haben.15 Doch ist dieser Schluß aus mehreren Gründen ein unsicherer. Nicht nur ist der Standort des Urhebers dieser Bemerkung fraglich, wiewohl er bei der Anlage des Tempels, wie des Zeltheiligtums in der Wüste, von Osten nach Westen, mit hoher Wahrscheinlichkeit im Osten anzunehmen ist; sondern auch der Inhalt der Stelle selbst ist dunkel und zur Erschütterung sicherer und klarer Angaben nicht geeignet. Ferner scheint die einleitende
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15) Jalkut hat hier, wie Friedmann zeigt, ‚אחורי בית הכפורת was aber dem « Bibelverse nicht entspräche; der לקח טוב hat ‚אחורי הפרוכת was wieder keinen befriedigenden Sinn gibt, da darunter das Allerheiligste verstanden werden müßte. Soll etwa die Kammer zur Verwahrung der Vorhänge gemeint sein?


Formel ‚מכאן אמרו wie öfter im Sifre, auf die Mischna oder andere tannaitische Sätze im Talmud, hier auf Middoth V 4 selbst hinzuweisen; nur ist dem zu deutenden Schriftworte in Num. 18, 7 zu Liebe an Stelle der Bezeichnung לשכת הגזית das an sich schwierige Bibelwort in noch schwierigerer Verbindung gesetzt. Ferner finden wir im Midrasch Cantic. rab. zu 4, 2 vom Amoräer R. Levi: sowie die Frau ihr Haar rückwärts bindet und dieses sie schmückt, so saß das große Synedrion hinter dem Heiligtum und war ein Schmuck des Heiligtums. Steht auch diesem Satze ein anderer agadischer Vergleich im selben Midrasch Cantic. rab. zu 7, 3 (Num, rab. 1,4, Tanchuma ‏במדבר ,1 כי תשא‎ 4, Buber 4, vgl. Pesikt. rab. X 34a, Exod.rab. 39, 1) gegenüber: »Dein Nabel, das ist das Synedrion, das, wie der Nabel in der Mitte des Körpers, in der Mitte des Heiligtums, in der Quaderkammer war«, so lautet die obige Bemerkung doch bestimmt genug, um als Beleg für die Lage des Synedrions hinter dem Tempel dienen zu können. Aber auch da ist der Standort des Agadisten fraglich; ist derselbe im Westen, so ist die Quaderkammer hinter dem Heiligtum und die Angabe stimmt zu allen anderen, während sie von Osten betrachtet im äußersten Westen gelegen haben müßte. Da es als selbstverständlich gelten muß, daß der Amoräer R. Levi die Mischnastellen über die Lage der Quaderkammer wohl kannte, so kann dem unklaren, auf einen Bibelvers gegründeten agadischen Ausspruche aus dem Anfange des 4. Jahrhunderts nicht der Wert einer selbständigen Nachricht zuerkannt werden. Erst wenn andere, tannaitische Belege bestätigend hinzutreten würden (s. S.42 ff.), dürfte angenommen werden, daß ihm eine von der Mischna abweichende Angabe vorlag.16
Zur völligen Klarstellung des Sachverhaltes ist auch über die Kammer פרהדרין einiges zu bemerken, besonders da dieselbe mit der Quaderkammer identifiziert wurde, Schürer (II 212, 82)
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16) Ich will hier auf eine unsere Frage berührende agadische Baraitha in b. Joma 12a hinweisen, laut welcher der Tempelplatz, die Tempelkammern und die inneren Vorhöfe auf dem Grunde des Stammes Juda, die Vorhalle des eigentlichen Tempels, dieser selbst und das Allerheiligste dagegen auf benjaminitischem Gebiete standen, der Altar aber auf einem Streifen judäischen Besitzes, der in den Benjamins hineinragte (vgl. b. Zebach. 112b, jer. Megilla I 72d 8). Im Sifre Deut. 352 p. 145b sagt Rabbi, der Tempel habe auf Benjamins Boden gestanden, die Quaderkammer dagegen auf dem Judas. Auch hieraus ergibt sich, daß die Quaderkammer im inneren Vorhofe stand.

 

sagt: »Die im Tractate Joma I 1 erwähnte ‏לשכת פלהדרין‎ oder ‏לשכת פרהדרין‎ ist nach dem Zusammenhange (vgl. I 5) außerhalb des Vorhofes zu suchen.17 Wenn damit das Versammlungslokal des großen Synedriums gemeint wäre, so würde dies auch zu Gunsten unserer Ansicht sprechen. Es ist aber freilich wahrscheinlicher, daß פרהדרין=πρόεδροι ist.« In der von Schürer angeführten Mischna heißt es nämlich: »Sieben Tage vor dem Versöhnungsfeste sondert man den Hohenpriester von seinem Hause ab in die Kammer der Parhedrin...... Am Vorabend des Versöhnungsfestes führt man ihn in die Kammer Abtinas.« Ich vermag aus diesen Worten auch nicht das Mindeste über die Lage der genannten Kammer zu ermitteln. Ich vermute, daß Schürer, der auf den Zusammenhang in Joma I 5 hinweist, aus dem Worte ‏הוליכוהו‎ geschlossen hat, der Hohepriester habe anfangs in einiger Entfernung von der Abtinaskammer, also außerhalb des inneren Vorhofes gewohnt; ein
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17)‎ Es sind mir im freien Raume zwischen der Mauer des inneren und des äußeren Vorhofes keinerlei Gebäude bekannt, mit Ausnahme des an die Treppe des im Osten gelegenen Nikanortores angebauten Frauenvorhofes, wiewohl es feststeht, daß alle bei der Verwendung der Reinigungsasche vorgenommenen Handlungen in diesem freien Raume sich abspielten. In der Mischna Para III 11, Sifre Num. 124, Tos. Para III 14 heißt es von der durch Verbrennung der roten Kuh gewonnenen Asche; man teilt sie in drei: einen Teil legte man im Chel nieder, den anderen auf dem Ölberge, den dritten verteilte man unter alle Priesterabteilungen. Hiernach müßte der Chel irgend ein Gebäude gehabt haben, wo die Asche aufbewahrt wurde; besonders da nach der Toßifta der im Chel hinterlegte Teil der Asche bis zur Verbrennung einer zweiten Kuh dort verblieb. Sifre zutta (im Jalkut zu Num, 19 § 761 ואסף) hat statt dieser Angabe: man zerlegt die Asche in drei Teile: einen legt man in die חלונות und verschließt sie, den anderen verteilt man unter die Priesterabteilungen, den dritten legt man auf dem Tempelberge nieder. Statt des Chel sind Fenster genannt, aber nicht auch das Gebäude, zu dem sie gehörten. Nun lesen wir in Tos. Para III 4 von den Knaben, die auf Rindern reitend an den die Zubereitung einleitenden Handlungen teilnehmen: sie kommen zu dem Tore, das aus dem Vorhofe der Frauen in den Chel führt; da waren an die Wand der Stufen des Frauenvorhofes steinerne Krüge befestigt, in denen Asche von allen bis dahin verbrannten Kühen sich befand. Hieraus ergibt sich, daß der Frauenvorhof das Gebäude war, in dem die Asche verwahrt wurde. Doch glaube ich, daß der Berichterstatter in der Mischna, in der früher angeführten Toßifta, im Sifre und Sifre zutta, wenn er den Frauenvorhof gekannt hätte, zur Bezeichnung des Ortes nicht in so unbestimmter Weise den Chel gebraucht hätte. In der Mischna Para III 3 steht dafür an der entsprechenden Stelle ‏פתח העזרה.‎

Beweis von sehr zweifelhalter Kraft, selbst wenn die Leseart העלוהו für הוליכוהו nicht vorhanden wäre, die bloß das Hinaufführen in die im Stockwerke gelegene Abtinaskammer bedeutet. Nun sehen wir aber, daß der Hohepriester während der sieben Tage seiner Absonderung in der Parhedrinkammer den ganzen Opferdienst behufs Übung besorgte (Joma I 2); und am Vorabende des Festes tritt er im Osttore auf (I 3), ohne daß von seiner Überführung in den inneren Vorhof, den Schauplatz des Opferdienstes, etwas gemeldet oder vorausgesetzt wäre. Der Ausgangspunkt des הוליכוהו dürfte hiernach nicht weit vom inneren Vorhof, richtiger in diesem selbst zu suchen sein. Andererseits heißt es in einer Baraitha (b. Joma 11a oben) ausdrücklich: keines der Tore des inneren Vorhofes hatte Pfostenkapseln (מזוזה), ausgenommen das Nikanortor, innerhalb dessen die Parhedrinkammer war. Diese stand somit innerhalb des Osttores im inneren Vorhofe. Da uns die beiden in die Seiten des Osttores eingebauten Kammern aus Midd. I 4 mit ihren Namen und ihrer Bestimmung bekannt sind, so muß die Parhedrinkammer tiefer im freien Raume des Vorhofes selbst gestanden haben.18 Schlägt man den Wert solcher
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18) Im Midrasch haGadol zu Deuter. 6, 8 und bei Maimonides ‏‎ הלכות ספר תורה VI 6, vgl. Josef Karo z. St.) lautet diese Stelle allerdings: ,‏‎חוץ משער נקנור ושלפנים ממנו ולשכת פרהדרין wonach die Parhedrinkammer in keiner Beziehung zum Nikanortore steht. Da jedoch der ganze Satz ausschließlich von den Toren des inneren Vorhofes spricht, muß auch die Parhedrin zu einem derselben gehören; diese Erwägung bestätigt die Richtigkeit des in den Ausgaben und Handschriften übereinstimmend überlieferten Wortlautes im Talmud. Übrigens machen schon Toßafoth zu b. Joma 10a darauf aufmerksam, daß die Parhedrinkammer innerhalb des Tempelvorhofes, die ‏לשכת בית האבן‎ dagegen auberhalb desselben im freien Raume des äußeren Vorhofes stand. Nimmt man Sifre Deut. 36 p. 75b hinzu: שומע אני אפילו שערו בית המקדש במשמע, תלמוד לומר ביתך, מה ביתך חול אף שעריך חול. מכאן אמרו, הלשכות שהם פתוחות לקודש תוכן קודש ,פתוחות לחול תוכן חול, das offenbar nicht zu Ende geführt ist und wo es geheißen haben muß, daß nur die Kammern, die ganz gewöhnlichen Charakters sind, Türkapseln haben müssen, wie in der Tat der Satz im Midr, haGadol lautet: יכול שאני מרבה הר הבית והלשכות והעורות, הלמוד לומר בית, מה בית שהוא חול אף כל שהוא חיל, יצאו אילו שהן קודש. מכאן אמרו... ‎ ‎so gewinnt man, daß die Parhedrinkammer im besten Falle einen Ausgang in der Mauer des inneren Vorhofes hatte, aber auf dem heiligen Grunde dieses gestanden haben könnte. Die Wahrnehmung, daß das Nikanortor wegen der Parhedrinkammer eine Türkapsel haben mußte, lehrt, daß diese Kammer ihren Eingang innerhalb des Tores hatte, aber im Vorhofe stand. Abudraham (in ‏לטכת פרהדרין לשכה 42 unten) sagt: לשכת פרהדרין לשכה היתה בחיל, בה היה ישן כי לא נתקדשה בקדושת עזרה,‎ ‎ dieselbe sei im Chel, außerhalb des


schematisierender Bestimmungen in der Mischna noch so gering an, so ist die nur gelegentlich erwähnte Angabe über die Lage dieser Kammer nicht anzuzweifeln; in jedem Falle aber muß ihr soviel Beweiskraft zuerkannt werden, wie der scharfsinnigsten Vermutung.19 Andererseits würde auch der Umstand, daß die Parhedrinkammer auch die der Buleuten hieß (Tos. Joma I 1, jer. I 38c 42, b. 8b), dafür sprechen, daß sie mit der Quaderkammer identisch ist, da beide im inneren Vorhofe lagen und beide hohen Behörden zugewiesen werden. Aber da müßte angenommen werden, daß sich die Quaderkammer auf der Südseite von der Mauer bis zum Nikanortore in der Mitte der Ostseite, ungefähr 70 Ellen (Midd. II 6) weit erstreckte, was sehr unwahrscheinlich ist; abgesehen davon, daß die Tannaiten, die den Wechsel der Namen der Parhedrinkammer melden und denselben erklären, im Falle der Identität dieser mit der Quaderkammer auch hierüber ein Wort gesagt hätten.20
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inneren Vorhofes gestanden; es scheint, daß er die früher erwähnte Leseart des Maimonides hatte, welche die Lage der Kammern in keine Beziehung zum Nikanortore setzte. In b. Joma 10a, Tos, I 2: כל הלשכות שהיו במקדש לא היה להן מזוזה, חוץ מלשכת פרהדריא שהיה בה בית דירה לכהן גדול. אמר רבי יהודה. והלא במת לשכות היו במקדש שהיה לחן בית דירה ולא היה להן מזוזה. אלא לשכת פרהדרין גזירח היתה, ‎ ist diese Baraitha der Anfang der früher angeführten, in der das Wort שם ohne jede Beziehung steht, In Tos. Joma I 3 findet sich eine weitere Baraitha aus derselben Controverse des R. Jehuda gegen einen älteren Lehrer über die Kammern des Tempels, Über מכאן אמרו im Sifre vgl. Hoffmann, Einleitung in d. halach. Midraschim 70.
19) Für die Parhedrinkammer ist auch auf Tos. Para III 1 (b. Joma 8ab, jer. I 38a 55) hinzuweisen, die den Unterschied zwischen der Behandlung des Hohenpriesters vor dem Versöhnungstage und der vor der Verbrennung einer roten Kuh bespricht: im ersten Falle wird er in Heiligkeit abgesondert, aber die anderen Priester dürfen ihn berühren; im zweiten Falle wird er bloß in levitischer Reinheit abgesondert, aber die Priester dürfen ihn dennoch nicht berühren, קדושה macht da den Eindruck, als ob die Parhedrin auf heiligem Gebiete gestanden hätte; in Wahrheit aber handelt es sich bloß um jenen Grad von Heiligkeit und levitischer Reinheit, in welchem der Hohepriester die ganze Woche zu erhalten ist, nicht um die Kammer und ihre Eigenschaft.
20) Es ist meines Erachtens sehr auffallend, daß nur eine einzige Kammer des inneren Vorhöfes Türkapseln hatte. Und da dieses, wie der sonst gut unterrichtete R. Jehuda sagt, eine aus den Verhältnissen selbst nicht zu erklärende Tatsache ist, so scheint mir, daß diese Verfügung nicht bloß religiöse Gründe veranlaßt haben. Die Türpfostenkapsel will hier offenbar machen, daß das Haus trotz seiner Lage im inneren Vorhofe und trotz seiner Zugehörigkeit zum Tempel keinen heiligen Charakter habe; und es muß den Urhebern der Verfügung daran gelegen haben, dieses von der Parhedrinkammer


Anders verhält es sich mit der ,‏לשכה שעל פני הבירה צפונה מזרחה, ולשכת בית האבן היתה נקראת in welcher nach der Angabe der Mischna Para III 1 der Hohepriester zur völligen Absonderung sieben Tage vor der Zubereitung von Reinigungsasche untergebracht war. Ihre Bezeichnung als Steinkammer erinnert an die der Quaderkammer, wie sie selbst hinsichtlich ihrer Bestimmung der Parhedrinkammer gleicht und beide auch für identisch gehalten wurden. Wo die ‏בירה‎ war, vor der sie stand,
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bekannt zu geben. Was da vorgegangen ist, läßt sich infolge Mangels an jedweder Angabe nur vermuten und ich gebe im Folgenden eine bloße Vermutung. Haben etwa die Mitglieder der in der Parhedrin sich versammelnden Behörde darauf gepocht, daß sie ihre Beschlüsse im heiligen Raume fassen, und erklärten dann ihre zur Herrschaft gelangten Gegner diese Kammer eben deshalb als nicht heiligen Charakters? Die Nachricht des R. Jehuda in der Baraitha b. Joma 8b: anfangs hieß die Kammer die der Buleuten, ומחיך שניחנין עליו ממין לכהונה ומחליפין אותה כל שנים עשר חודש כפרהדרון הללו שמהליפין אותם כל שנים עשר חודש, לפיכך חיו קורין אותה לשכת פרהדרון,‎ ist es sehr dunkel, עליו in seiner Beziehung nicht verständlich ist. Raschis Erklärung, daß der nur kurze Zeit wirkende Hohepriester die Kammer immer neugebaut habe, damit sie nach ihm benannt werde, hat im Wortlaute der Meldung keine Stütze. Die Handschriften bei Rabbinowiez haben עליה und da kann sich das Suffix entweder auf die Kammer, oder auf die nicht genannte Hohenpriesterwürde beziehen. Aber wozu gab man das Geld der Priesterschaft, die ja auf die Wahl des Hohenpriesters, soweit wir wissen, keinen Einfluß hatte, und welcher Zusammenhang besteht zwischen der Kammer der Räte und dem Hohenpriester? Eine Handschrift bei Rabbinowicz hat לכהן für ‚לכהונה aber auch durch diese Leseart wird die Sache nicht klarer. Es scheint der Satz vielmehr zu besagen, dass die Mitglieder der Behörde in der Parhedrinkammer alle zwölf Monate wechselten und reiche Männer, die Mitglieder derselben werden oder bleiben wollten, den vornehmen Priestern Geld gaben, um deren Stimme zu gewinnen. Hiernach hätte die Priesterschaft das Recht oder den Einfluß gehabt, die Mitglieder der Körperschaft auszuwählen. Später büßte diese ihre Bedeutung ein und die Gegner der vornehmen Priester, die Pharisäer entkleideten den Versammlungsort seines heiligen Charakters. Ich möchte darauf verweisen, daß Joh. 18, 13 Kaifas den Hohenpriester des Jahres nennt und hiermit annimmt, daß diese Würde jedes Jahr neu besetzt wurde. Da ferner Luc. 3, 2 Hannas und Kaifas als gleichzeitig wirkende Hohepriester bezeichnet, scheint mir Hannas das Amt bekleidet zu haben, das jedes Jahr neu besetzt wurde und hier den Irrtum veranlaßte. Wir werden im letzten Abschnitte sehen, daß unter den die politische Leitung Judäas besorgenden ἀρχιερεῖς der einflußreichste an die Spitze gestellt wurde; und da wäre es möglich, daß dieser und mit ihm ein Ausschuß derselben als βουλευταί, später als πρόεδροι den Amtssitz in der Parhedrinkammer hatten (vgl. auch Bacher in Hastings and Selbie, Dictionary of the Bible IV 399b nach Schürer II 202). Der Ausschuß wechselte jedes Jahr und jeder vornehme Priester, der Mitglied desselben werden wollte, gab den maßgebenden Priestern Geld.


kann nicht leicht bestimmt werden, da keine der Stellen, in denen sie noch vorkommt, eine Angabe über ihre Lage enthält. Vom Passahlamme lesen wir in der Mischna Peßach. VIi 8: »Wenn dieses im ganzen oder ein großer Teil davon verunreinigt wurde, verbrennt man es vor der בירה auf Holz, das für den Altarherd bestimmt ist; wurde aber nur ein geringer Teil verunreinigt, oder ist vom Passah etwas übrig geblieben, verbrennen es die Eigentümer in ihrem Hofe oder auf ihrem Dache auf eigenem Holz. Die Geizigen verbrennen auch dieses vor der בירה, um Tempelholz verwenden zu können.« Hieraus folgt einerseits, daß die בירה auf dem Tempelberge stand, da unseres Wissens nur da für den Altar bestimmtes Holz lag und weil sie den Häusern der Stadt gegenübergestellt wird; andererseits ergibt sich, daß sie nicht innerhalb des inneren Vorhofes war, da es ausgeschlossen ist, daß man in der Stadt unbrauchbar gewordene Opfer zur Verbrennung in diesen hätte tragen dürfen. Mit Grätz an die Burg Antonia zu denken (Monatsschrift XXV 1876, 158), scheint mir unzulässig, denn es gab keinen Platz des Tempelberges, der ihr unmittelbar gegenüberlag (Bell. Jud. V 5, 8, 238). Als Verbrennungsplatz von Opfern wird לפני הבירה noch Peßach. III 8 (Tos. Temura IV 17), als בבית הבירה in Zebach. XII 5, jer. Peßach. VII 35a 36, Sifra 82d, אבית הבירה in b. Peßach. 83a oben, Zebach. 82a (wofür Sifra p. 33c לפני הבירה) genannt, so daß derselbe, falls בית nicht wie oft, bloß Platz bedeutet, sich in einem Gebäude befunden zu haben scheint. Nun lesen wir in b.
Zebach. 104b, in einer die angeführte Mischna Zebach. XII 5 teilweise bekämpfenden, von Levi vorgetragenen Baraitha, daß die Verbrennung der unbrauchbar gewordenen Opfer, welche die Mischna im בית הבירה erfolgt sein läßt, in einem Falle auf der großen Aschenstätte im inneren Vorhofe, in einem anderen auf der auf dem Tempelberge stattfand; eine Angabe, die auch der vom babylonischen Amoräer Rabba bar-Abuha vorgetragene, in einer Einzelheit abweichende, aber ohne Zweifel gleichfalls eine Baraitha bildende Satz bestätigt. Es ist klar, daß בית הבירה (vgl. R. Jose, den Galiläer in b. Zebach 82a, jer. Peßach. VII 35a 36, Sifra 33c) mit einer dieser beiden Verbrennungsstätten identisch ist; doch mit welcher? Nach dem Ausspruche des R. Chanina b, Antigonos in Sifra 9ab (vgl. Tos. Zebach. XI 18), der beide Verbrennungsstätten in die unmittelbare Nähe des Altares verlegt und auf der östlichen die genannten Opfer verbrannt sein läßt, scheint das בית בירה im inneren Vorhofe gesucht werden zu müssen.21 In b. Joma 2a (jer.
Peßach. VII 35a oben) sagt der Amoräer R. Jochanan jedoch, daß בירה einen Platz, nach der Parallelstelle einen Turm auf dem Tempelberge bezeichne, (in Pesikta rab, XIV 54b, mit irriger Angabe des Berges, einen Turm auf dem Ölberge, vgl. Friedmann z. St. Note 10);22 und die beiden Baraithas widersprechen diesem nicht. Nun lesen wir in der Mischna Midd. I 9: wenn einem der die Nacht im Tempel zubringenden Priester eine Verunreinigung durch Samenerguß zustößt, geht er durch die מסיבה hinaus, die unter der בירה führt — da brennen von beiden Seiten Lampen, — bis er zum Tauchbad gelangt; R. Eliezer b. Jakob sagt: er geht durch die ‏מסיבה‎ hinaus, die unter dem Chel führt, und geht zum טדי. Hieraus wird zunächst klar, daß die בירה ein Teil des Tempelberges ist und zwar, wie der Chel, in der nächsten Umgebung des inneren Tempelvierecks, indem die aus demselben führende Treppe unmittelbar unter die בירה geht und durch Lampen erleuchtet ist; auch gelangt der Priester erst, nachdem er den Gang unter der בירה verlassen hat,23
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21) Dieser konnte als Priester (b. ‘Arakhin 30b) und als Lehrer des ersten Jahrhunderts, der die Flötenbläser des Tempels in Jerusalem noch persönlich gekannt hat (Tos, ‘Arakhin I 15), sicherlich zuverlässige Überlieferungen über die Einrichtungen des Heiligtums haben. Da er die Verbrennungsstätte im äußeren Vorhofe des Tempels nicht zu kennen scheint, dürfte er eine frühere Zeit schildern, als die anderen Berichte, nämlich als jene noch nicht vorhanden war.
22) Vgl. noch Tos. Jadajim 1 4: ‏כל החוצצין בגוף חוצצין בידים בקידוש ידים ורנלים אבית הבירה‎ wo die Ausgabe allerdings ‏אבית המקדש‎ haben; doch scheint mir diese Leseart nicht richtig, da für den Tempel ‏מקדש ohne בית gebraucht wird, wie unmittelbar darauf הנוטל ידיו במקדש und in b. Chullin 106b. Jedenfalls aber bedeutet ‏ בית הבירה‎den Tempel wie מקדש.
23) Denn der Satz ,‏יוצא והולך לו לפדי ist nicht die Fortsetzung des Ausspruches von R. Eliezer, sondern die der früheren Angabe, die nur durch die Worte R. Eliezers über die vom Priester einzuschlagende Richtung unterbrochen wurde. Hiegegen scheint jedoch der Parallelbericht in Tamid I 1 zu sprechen, wo der Satz R. Eliezers fehlt und mit ihm auch die hebräisch angeführten Worte; diese gehörten sonach zum Ausspruche des R. Eliezer. Aber die genaue Beachtung der Beschreibung belehrt eines Anderen. Diese setzt sich nämlich fort und gibt an, daß der Priester nach dem Bade, da die Tore des Tempelberges noch geschlossen sind, in den Tempel zurückkehrt und dort bleibt, bis die Tore geöffnet werden; dann geht er hinaus und zwar


zu einem der Tore in der äußersten Mauer des Tempelberges.24
In der Mischna Kelim XVII 9 lesen wir nun: zweierlei Ellenmaße befanden sich in ‚שושן הבירה das eine an der Nordostecke, das andere an der Südostecke; das erste war um einen Finger größer, als das von Moses eingeführte. Und von demselben שושן הבירה lesen wir in Midd, I 3: die Mauer des ganzen Tempelberges hatte fünf Tore: die zwei Chuldatore im Süden dienten zum Aus- und Eingehen, das des Kiponos im Westen diente zum Aus- und Eingehen, Taddi im Norden wurde nicht benützt; auf dem Tore im Osten war שושן הבירה, abgebildet und durch dasselbe zog der Hohepriester mit allen seinen Hilfsleuten zur Verbrennung der roten Kuh auf den Ölberge. Da es mir unsinnig scheint, daß auf dem von den Hasmonäern oder von König Herodes erbauten Tore die persische Residenzstadt Susa sollte abgebildet gewesen sein, so glaube ich, daß es sich um ein Torgebäude handelt, dessen Bezeichnung mißverstanden und mißdeutet wurde, Es hat vielleicht geheißen, daß über dem Tore das בירה genannte Gebäude stand. Von diesem hatte bereits der Mischnakommentator Simson aus Sens eine richtige Vorstellung, indem er zur Stelle in Kelim als Erklärung von שושן הבירה sagt: »Ein Söller war über dem östlichen Tore des inneren Vorhofes;« nur bezog er die Angabe irrig auf das Osttor des inneren Vorhofes (vgl. Raschi zu b. Joma 2a), während tatsächlich das in Apostelg. 3, 10 genannte schöne Tor in der Umfassungsmauer des Tempelberges gemeint ist. Es stimmt dieses genau zur Meldung des Amoräers R. Jochanan, daß die בירה ein Turm auf dem Tempelberge war.
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wie ergänzt werden muß, durch das Tor Taddi. In der Mischna Middoth sind die Zwischenzeithandlungen des Priesters nicht berücksichtigt und es wird vorausgesetzt, daß dieser unmittelbar nach dem Bade den Tempelberg verläßt,
24) Die מסיבות sind Wendeltreppen, die in unterirdische Gänge unter dem Tempelviereck führen. Da der innere Vorhof fünfzehn Stufen höher, als der Chel, dieser höher war, als der freie Platz des Tempelberges, so konnten die Gänge einerseits unter dem Chel, andererseits tiefer zur Mauer des Tempelberges führen. Auch Josephus erwähnt diese unterirdischen Gänge (Bell.V 3, 1, 102) und setzt, wie die Mischna, die Eingänge derselben außerhalb des inneren Vorhofes voraus. Vgl. auch Bell. VII 2, 2, 29: Simon bar-Gioras‎ kam aus einem unterirdischen Gange in der Oberstadt bis unter den Tempelberg und stieg an derselben Stelle, wo früher der Tempel stand, aus der Erde hervor; vgl, auch Antiquit, XV 11, 7, 424 über den unterirdischen Gang, den sich Herodes von der Antonia zum Osttore des Tempelberges bauen ließ.


Dazu stimmt auch, daß die unbrauchbar gewordenen Opfer dort verbrannt wurden, wie noch besser, daß der Hohepriester, der zur Verbrennung der roten Kuh durch das Osttor auf den Ölberg ziehen sollte, in einer der Kammern שעל פני הבירה צפונה מזרחה eingeschlossen wurde, um sich in levitischer Reinheit zu erhalten. Laut dieser letzten Angabe gab es dort, genau so wie in den Torgebäuden des inneren Vorhofes, mehrere Kammern, in denen die anderen, bei derselben Gelegenheit selbstverständlieh mit dem Hohenpriester weilenden Leute gewohnt haben mögen. Da wir aus der Mischna ferner erfuhren, daß in diesem Torgebäude Mustermaße auflagen, muß dort irgend eine Behörde ihren Sitz gehabt haben. In der Tat erzählt R. Jose b. Chalafta in seinem Berichte über die Behörden auf dem Tempelberge von einem beth-din am Eingange des Tempelberges,25 allerdings ohne anzugeben, welches Tor er meint. Doch wissen wir aus der Apostelgeschichte 3, 10 und mehreren unten zu erörternden tannaitischen Überlieferungen, daß das den Tempel besuchende Volk den Tempelplatz zumeist durch das Osttor betrat,26 so daß auch R. Jose dieses gemeint haben dürfte. Der ‚איש הבירה der Gamaliel im Östtore anredet (Orla II 12), ist ein Beamter dieses Gebäudes gewesen, in dem sich die Behörde befand.27 Mittelbar gelangen wir durch diese Berichte auch zu dem Ergebnis, daß auf dem Tempelberge drei Kammern Behörden beherbergten; und zwar am Osttore der äußersten Mauer die der Birah, innerhalb des Osttores des inneren Vorhofes die Parhedrin- oder Buleutenkammer und auf der Südseite des-
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25) Nach I Chron. 23, 29 sind die Leviten — allerdings nicht tatsächlich, sondern wahrscheinlich bloß in dem Wunsche und der Hoffnung des Verfassers — wie über die Schaubrote, über das Mehl zum Speiseopfer und zu den ungesäuerten Opferbroten und allen Opferverwendungen, auch über das Hohl- und Längenmaß gesetzt. Es sind diese die Arbeiten, die in den Kammern des inneren Vorhofes verrichtet wurden, und so müssen auch die Maße in irgend welcher Beziehung zum Tempel gestanden haben; dieser entspricht eben die Meldung von dem Längenmaß in der שושן הבירה
26) In Kelim XVII 12, Ohol, II 3, XIII 1: ‏שעורו כמלא מקדח של לשבה‎ im Gegensatze zum Löffel des Arztes, ist wohl kaum diese Kammer gemeint; denn erstens ist der Löffel kein Maß und dann ist hierbei eher an die Kammer der Tempelgeräte zu denken.
27) Schürer II 274 meint, der Tempel selbst heiße בירה, wie in I Chron, 29, 1. 19; aber diese Stelle selbst bedarf erst der Erklärung und dann wäre בית הבירת nicht leicht zu verstehen. Auch der Amoräer Simon b. Lakisch nahm an, daß der ganze Tempel gemeint sei, wie in Chron. (b. Joma 2a).


selben Vorhofes innerhalb des Wassertores die Quaderkammer. Zwei derselben, die erste und die dritte, finden sich auch im Berichte des R. Jose und alle, besonders aber die Buleuten- oder Parhedrinkammer, die schon in ihrem Namen den weltlichen Charakter verrät, zeigen, daß auf dem Tempelberge nicht bloß Kultbehörden ihren Sitz hatten.
Was schließlich die Bezeichnung der Kammer, in der das große beth-din oder Synedrion sich versammelte, als ‏לשכת הגזית‎ betrifft, so wissen wir über die Bauart und das Baumaterial der Tempelkammern viel zu wenig, als daß wir das Recht hätten, die Quadern der uns beschäftigenden Kammer mit Schürer für kein bezeichnendes Merkmal derselben zu erklären. Gab es doch in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft eine Holzkammer und im äußeren Vorhofe, wie wir gesehen, eine Steinhauskammer.28 Alle Stellen der Bibel, an denen גזית vorkommt, bezeugen, daß die Verwendung von Quadern ein Zeichen des Reichtums war (vgl. besonders Amos 5, 11 ‏ בתי גזית בניתם‎uns so ist es wohl verständlich, daß die Kammer nach ihren Quadern benannt wurde. Sie war auch sonst anders als die übrigen gebaut und machte einen vornehmen Eindruck, da die Mischna Midd, V 4 berichtet, daß sie wie eine große Basilika aussah,29 wenn uns auch nicht klar wird, was damit gesagt sein soll. Es ist anzunehmen, daß die Vorstellung des Berichterstatters von einer Basilika dieselbe war, wie die anderer Mischnalehrer, die gelegentlich von einer solchen sprechen. Aus Tohor. VI 8 ist ersichtlich, daß Basiliken zwei Eingänge hatten; diese standen nach Tos. Tohor, VII 12—14 in manchen einander gegenüber, Aus Sifre Deut. 36, p, 75b könnte geschlossen werden, daß die Eingänge groß, d. h. Tore waren; in Wahrheit mag שער, wie vorher in ‚שערי בתים bloß aus Rücksicht auf das behandelte Bibelwort gebraucht sein. Nach Tos. Tohor. VI 12 wird manche Basilika für die Nacht geschlossen, die meisten bleiben sonach offen; es ist also ein Gebäude, das entweder nichts zu Bewachendes beherbergt,
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28) In b. Joma ‏2a‎ wird der Name künstlich damit erklärt, daß alle Handlungen bei der Verbrennung der roten Kuh mit Steingefäßen ausgeführt werden; doch spricht der Name bloß von der Kammer, nicht von Geräten,
29) Bacher (Hastings, Dictionary of the Bible IV 399a) meint, diese Schilderung sei unter dem Einflusse der alexandrinischen Basilika der Juden (s. weiter) entstanden; aber hierzu fehlt meines Erachtens jeder Grund.


oder bei Nacht überwacht wird. Der Satz des Amoräers R. Jochanan (b. 'Aboda zara 16b): es gibt dreierlei Basiliken: die der Könige, der Bäder und der Getreidemagazine, ist für Palästina sehr lehrreich. Im Verbote der Mischna ('Aboda zara I 7), zu dessen Erklärung er dieses anführt, daß ein Jude sich an dem Baue einer Basilika, eines Gradus und eines Stadions nicht betheiligen dürfe, bezieht sich diese, wie die Zusammenstellung lehrt, bloß auf ein Gerichtsgebäude. Und ein solches finden wir auch in Midr. Genes. rab, 68, 12, wo der König in der großen Basilika Recht spricht; ferner in Midr. Exod, rab. 15, 22 (Tanch. חיי 3 Ende) und in Esther rab, zu 1, 3 Ende, wo der König in der großen Basilika auf dem Bema sitzt und das ganze Volk auf dem Boden liegend seinen Worten lauscht.30 Basiliken als Getreidemarkthallen sehen wir in Askalon in Tos. Tohor. XVIII 18, wo Juden Getreide verkaufen. Aber unser Berichterstatter scheint bei der Quaderkammer ein Amtsgebäude im Auge gehabt zu haben und wir hätten uns diese Tempelkammer als ein Gebäude bestehend aus einem hohen Mittelraum und einem niedrigeren, durch Säulen oder Pfeiler vom Mittelraum getrennten Umgange und aus einem Tribunal entweder in Form einer Apsis oder einer erhöhten Exedra zu denken (vgl: Pauly-Wissowa, RE III 83). Dieselbe Bauart schildert R. Jehuda an dem großen jüdischen Prachtgebäude in Alexandrien (Tos. Sukka IV 6, jer. V 55a 72, b. 51b), das als Doppelstoa bezeichnet wird und gleichfalls einem Synedrion mit 71 Mitgliedern als Versammlungsort diente. Da uns weitere Nachriehten über die Quaderkammer fehlen, muß es uns genügen, die Angaben der Mischna über dieselbe in allen ihren Teilen als richtig und aus tannaitischen Sätzen weiters erkannt zu haben, daß die Quaderkammer im inneren Vorhofe auf der Südseite stand, einen Eingang aus dem Vorhofe der Priester für diese beim Opferdienste, einen zweiten im Wasser-
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30) In b. Sabbath 150a unten sagt der Amoräer Samuel b. Nachman im Namen des Amoräers Jonathan (b. Eleazar): man darf am Sabbath in Theater, Zirkusse und Basiliken gehen, um dort öffentliche Angelegenheiten zu besprechen. Auch da ist die Basilika als öffentliches Gebäude genannt, in dem auch die Beratungen des Volkes abgehalten wurden. Aber das Wort ‏לבסילקאות‎ ‎fehlt in den Handschriften, ebenso hatten es Aruch (s. v. תאטר VIII 190b) und die Kommentatoren zur Stelle nicht (vgl. Rabbinowicz), Im Parallelberichte b. Kethub. 5a fehlt es auch in den Ausgaben; es ist also späterer Zusatz.


tore für die Laien hatte und, da sie zum großen Teile auf dem Grunde des Vorhofes der Laien stand, diesen in levitisch reinem Zustand zu jeder Zeit am Tage zugänglich war. Wenn Josephus die βουλή in der Stadt oder am Westrande des Tempelberges stehend voraussetzt, so folgt aus der Verschiedenheit der Lage dieses Rathauses und der der Quaderkammer die Verschiedenheit der beiden Behörden.


II. Die Behörde in der Quaderkammer des Tempels.

1. Die Nichtidentität dieser Behörde mit dem Synedrion.

In der Mischna Middoth V 3. 4, wo die Bestimmung der einzelnen, im inneren Vorhofe gelegenen Kammern angegeben wird, ist als die der Quaderkammer angeführt: dort saß das große Synedrion Israels und hielt Gericht über die Priesterschaft; der Priester, an dem ein Makel gefunden wurde,31 legte schwarze Kleider an, hüllte sich in ein schwarzes Obergewand und entfernte sich; an dem aber kein Makel gefunden ward, der legte weiße Kleider an, hüllte sich in ein weißes Obergewand, ging in den Tempel hinein und tat mit den übrigen Priestern Dienst. Hiernach gehörte die Feststellung dessen, ob ein Priester vermöge seiner Abkunft zum Opferdienste zugelassen werde, zu den Befugnissen des Synedrions in der Quaderkammer. Dieses erscheint uns ganz natürlich,
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31) Es handelt sich um die Frage der makellosen Abkunft, wie der Bericht des R. Jose b. Chalafta in Tos. Chagiga II 9 und Synhedr. VII 1 meldet, daß in der Quaderkammer die Abkunft der Priester und Leviten untersucht wurde. Über die abweichende Meldung in Sifre Numeri 116, 36b, daß der Ort, wo die Abstammung der Priester geprüft wurde, hinter dem Hause des Vorhanges war, und über die schwankenden Lesearten in dieser Stelle siehe Seite 21. Hiermit ist vielleicht die Nachricht bei Josephus (Contra Apion. I 7, 31) zu verbinden, daß es in Jerusalem ein von Priestern angelegtes Verzeichnis der Stammbäume der Priester gab, aus dem jeder seine Abkunft genau erfahren konnte. Und von sich erzählt Josephus (Vita 1), daß er seinen Stammbaum in den öffentlichen Urkunden aufgezeichnet gefunden habe. Die Priesterbehörde, welche dieses Register führte, könnte ihren Sitz hinter dem Heiligtum innerhalb des inneren Vorhofes gehabt haben. Vgl. auch die Nachricht des Julius Africanus bei Eusebios, Hist. ecel. I 7, 5 ff.