KAP. 22. Mischpatim - שמות כב משפטים von Rabbi Samson Raphael Hirsch

Kap. 22. V. 1. Wenn im Einbruch der Dieb befunden wird und wird geschlagen daß er stirbt, so ist seinetwegen keine Blutschuld. 2. Hat die Sonne über ihm getagt, so ist Blutschuld seinetwegen. Zum Ersatz ist er verpflichtet; hat er Nichts, so wird er für seinen Diebstahl verkauft. 3. Wird jedoch der Diebstahl in seinem Besitz aufgefunden, so hat er — sei es Ochs, Esel, Schaaf, vollständig, und zwar zwiefach zu zahlen. 4. Wenn Jemand ein Feld oder einen Weinberg durch Vieh beschädigen läßt, er läßt entweder sein Vieh herrenlos laufen, oder läßt sein Vieh fressen in dem Felde eines Andern, so hat er das Beste seines Weinberges zum Ersatz zu geben. 5. Wenn Feuer hinausgeht und findet Dörner, und es wird Getreidehaufen oder stehendes Getreide oder der Acker verzehrt, so hat derjenige, der den Brand angezündet, vollen Ersatz zu leisten. 6. Wenn ein Mann seinem Nächsten Geld oder Geräthe zu hüten gibt, und es soll aus dem Hause des Mannes gestohlen worden sein: wird der Dieb gefunden, so hat er zwiefach zu ersetzen. 7. Wird der Dieb nicht gefunden, so hat er sich als Herr des Hauses Gott nahe zu stellen, wenn er nicht an das Gut seines Nächsten seine Hand gestreckt hat, 8. (— über jede Anschuldigung, über Ochs, über Esel, über Schaaf, über Gewand, über jedes verlorene Gut, hinsichtlich deren er sagt, daß es dies sei, hat Beider Wort bis zu Gott zu kommen —) finden ihn dann Richter schuldig, so hat er zwiefach seinem Nächsten zu ersetzen. 9. Wenn ein Mann seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Schaaf oder irgend ein Thier zu hüten gibt, und es ist gestorben oder gebrochen oder gewaltsam weggeführt ohne Augenzeuge: 10. so hat ein Gottes-Eid zwischen sie beide einzutreten, wenn er nicht seine Hand an das Gut seines Nächsten gestreckt hat, den hat dessen Eigenthümer entgegenzunehmen, zu ersetzen hat er nicht. 11. Wenn es aber irgendwie ihm entwendet wird, hat er es dessen Eigenthümer zu ersetzen. 12. Wenn es aber irgend wie zerrissen worden, so hat er den Fall durch Zeugniß vorzubringen: das Zerrissene hat er nicht zu ersetzen. 13. Wenn ein Mann von seinem Nächsten leiht und es wird gebrochen oder stirbt: ist dessen Eigenthümer nicht bei ihm, hat er es voll zu ersetzen. 14. War aber dessen Eigenthümer bei ihm, so hat er es nicht zu ersetzen. War es ein Gemiethetes, so war es für sein Miethgeld gekommen. 15. Wenn Jemand eine Jungfrau, die nicht verlobt ist, verführt, und legt sich zu ihr, so soll er sie sich zur Frau erwerben. 16. Wenn aber ihr Vater sich weigert sie ihm zu geben, so soll er so viel Silber zuwägen, wie das Ehegut der Jungfrauen. 17. Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen. 18. Wer bei einem Thiere liegt, soll getödtet werden. 19. Wer den Göttern — wer nicht ausschließlich Gott allein — opfert, soll durch Vernichtung ausgeschieden werden. 20. Einen zu euch übergetretenen Fremden aber sollst du nicht kränken und ihn nicht drängen, denn Fremde waret ihr im Lande Mizrajim. 21. Keine Wittwe und Waise sollt ihr ihre Abhängigkeit fühlen lassen. 22. Weh’, wenn auch du sie ihre Abhängigkeit fühlen lässest! Denn wenn sie erst zu mir aufschreien muß, ich höre gewiß ihr Geschrei, 23. und mein Zorn erglüht dann, und ich lasse euch durch’s Schwerdt umkommen, und eure Frauen werden Wittwen und eure Kinder Waisen! 24. Wenn du meinem Volke, dem Armen neben dir, Geld leihest, sollst du ihm nicht wie ein Schuldforderer sein; ihr sollt ihm keinen Zins auflegen. 25. Wenn du, auf welche Weise auch immer, das Kleid deines Nächsten pfändest, bis zum Sonnenuntergang gib es ihm zurück; 26. denn es allein ist seine Bedeckung, es ist sein Gewand für seinen Leib. Worauf soll er sich betten? Wird er zu mir schreien, so höre ich, denn ich bin gnadevoll. 27. Einem Richter sollst du nicht fluchen, und einem Fürsten in deinem Volke sollst du nicht fluchen. 28. Von ‏deiner‎ Ackerfülle und deiner Traubenpresse sollst du die Spenden nicht verschieben; den Erstgeborenen deiner Söhne gibst du mir. 29. So sollst du auch mit deinem Ochsen, mit deinem Kleinviehe verfahren. Sieben Tage soll es bei seiner Mutter bleiben, am achten kannst du mir es geben. 30. Und Männer eines heiligen Berufes sollt ihr mir sein; Fleisch, im Felde zum Fraße entrissen, sollt ihr nicht essen, dem Hunde sollt ihr es hinwerfen.