erlaubtes und unerlaubtes Fett

Abschnitt 64.

Über erlaubtes und unerlaubtes Fett von Tieren.
Alles Fett vom Ochsen, Schaf und der Ziege sollt ihr nicht essen, 3. B. M. 7, 23.

Das Fett, das zu essen verboten ist, ist folgendes:
1. Das Fett an dem Eingeweide, was nämlich vom Anfang des Gedärmes oder Magens eine Elle lang an den Gedärmen hinunter ist, ist verboten.
2. Das Fett vom Kranz ist zwar erlaubt zu essen, man muss aber zuerst die obere Haut davon abziehen.
3. Das Fett vom Magen wie auch das vom Mastdarm ist verboten.
4. Das Fett vom Netz, in dem sich das Eingeweide befindet.
5. Die fette Haut auf der Milz; die Milz selbst darf man essen, man muss aber zuvor drei Adern herausnehmen.
6. Die obere Haut von den Nieren mit dem daran befindlichen Fett.
7. Der obere Bogen vom Magen, welcher wie eine Kappe gestaltet ist.