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Nach dem Schächten muss der Schächter das Vieh aufschneiden und vorzüglich die Lunge (xayr Reah) untersuchen; ist diese gut und ohne Fehler, so ist das Tier solcher (gerecht, zu essen erlaubt). Die Lunge hat gewisse Lappen oder Flügel (tgva Unoth), von welchen drei auf der rechten und zwei auf der linken Seite sich befinden; außerdem noch auf jeder Seite eine ,va Um (Mutter oder Wurzel), aus welcher die bemeldeten Lappen oder Flügel ihren Ursprung haben.
Diese Lappen oder Flügel sind von der Luftröhre abgesondert und ermöglichen das Luft – und Atemholen (die Respiration). Gedachte drei Unoth haben ihre besonderen Namen: die oberste, die mittlere und die unterste, welche die längste und dickste ist. Auf der rechten Seite befindet sich bei den drei Unoth noch eine kleinere, welche, gleichsam versteckt, wie in einem Beutel liegt; diese wird der Dieb genannt (bng avga Unnah Ganab) und ist zu essen verboten. Auf der linken Seite sind zwei Unoth oder Lappen, davon der eine der oberste heißt und etwas kleiner ist als derjenige, welcher sich auf der rechten Seite befindet; der andere Lappen auf der linken Seite erhält den Namen Unnah Kachetz (Lappe wie ein Pfeil), weil er wie ein Pfeil gestaltet ist, und dieser hat ebenfalls noch eine Unnah bei sich, wie die längste und dickste auf der rechten Seite. Ist nun von diesen Unoth eine zu viel oder eine zu wenig, oder sie stehen nicht eine jede an ihrem gehörigen Ort, so ist das ganze Vieh trepha (zu essen verboten). Einige Rabbiner behaupten, wenn gleich eine Unnah zu viel wäre sie stünde aber an demjenigen Orte, wo sie stehen sollte, so sollte man die Lunge aufblasen; wenn dann die eine Unnah, welche zu viel ist, sich zurückneige oder höher ist als die anderen, so ist das Vieh trepha, denn wäre das Vieh lebendig, so wäre die Lunge aufgeblasen; wenn es fort ginge, so schüttelt sich alsdann die Lunge und es wäre zu besorgen, die Lunge möchte sich an den Rippen reiben und ein Loch bekommen, davon das Vieh sterben müsste; mithin sei in diesem Falle ein dergleichen Vieh für ein hlbg (Nebelah) oder Aas zu halten und zu essen verboten; liege aber solche überflüssige Lunge einwärts, so dass sie sich reiben könne, so sei das Tier koscher. Ist ferner an der Lunge ein lvoyp Pitzul (noch ein kleines Stück Lunge), welches so groß ist als das mittlere Glied vom Daumen, und unter diesem Pitzul ein kleines Grübchen versteckt, so muss man die Lunge aufblasen; ist dies Pitzsul so groß, dass es das Grübchen ausfüllt, und erscheint es nicht höher als das andere Fleisch an der Lunge, so ist es koscher; ist aber das Pitzul größer oder kleiner als das Grübchen, so dass es in dasselbe nicht passt, so wäre zu besorgen, es möchte sich an den Rippen reiben und dadurch ein Loch entstehen, mithin trepha werden.
Wenn endlich an der Unnah Eljonah, d.h. dem obersten Lappen an der Lunge auf der rechten Seite vom Anfang bis zur Hälfte der Unnah, ein oder zwei dergleichen Pitzul wären, so ist das Vieh ebenfalls koscher, denn es pflegt immer an der Unnah etwas anzuwachsen, und weil diese Unnah um die Luftröhre herumliege, so könne sie sich an den Rippen nicht reiben, daher das Tier koscher ist; befindet sich aber das Pitzul an der srvs Schoresch (Wurzel), wo die Unnah herauswächst, so ist das Tier trepha, denn das Pitzul könnte sich dann reiben.
Ist ferner auf der Lunge eine hivb (Blatter) es mag in derselben bloß Wind (Luft) oder stinkender Eiter oder klares Wasser sein, so ist das Tier doch koscher; sind aber zwei solcher Blattern aneinander, oder die Blattern befinden sich an dem scharfen Teil der Lunge, so ist es noch so klein, oder die Lunge ist angewachsen, gleichviel an welchem Orte, so dass, wenn das Angewachsene von einander gerissen würde, ein Lücke darin bliebe, ist das Tier unrein. Wenn man aber nicht weiß, ob das Loch durch die Haut der Lunge geht, so legt man dieselbe in lauwarmes Wasser und bläst sie durch die Luftröhre auf; wirft das Wasser als dann Blasen, so ist ein Loch in der Lunge und das Tier ist trepha. Ebenso, wenn an der Lunge so viel fehlt, dass man den Finger hineinlegen kann, oder sie ist so hart, dass man sie nicht aufblasen kann, oder sie ist faul und welk. Ferner, wenn die Lunge ganz glatt ist, dass man die Unoth (Lappen) daran nicht erkennen kann, so ist das Tier trepha. Wenn aber noch ein Merkmal von den Unoth da ist, so dass eine Seite länger als die andere ist oder wenn die Ummah (die Wurzel, wo die Unnah herauswächst) von der linken Seite niedriger wäre als die Unnah von der rechten Seite, oder es ist auf der rechten Seite zwischen der Ummah und der Unnah ein Spalt oder Zeichen der Abteilung, ist das Tier koscher. Wenn zwei nebeneinander stehende Unoth von unten herauf zusammengewachsen sind und oben an der Spitze ist ein kleiner Raum, wo sie nicht zusammengewachsen sind, so ist das Tier koscher; sind sie aber von oben herab zusammengewachsen bis über die Hälfte, und unten bei der Wurzel wäre ein wenig leerer Raum, wo sie nämlich nicht zusammengewachsen wären, so ist das Tier koscher; wenn die Unoth jedoch von oben herab bis über die Hälfte zusammengewachsen sind und unten bei der Wurzel nicht – dieser unangewachsene Teil wird ]vlx Chalon (Fenster) genannt – so ist das Tier trepha. Wenn die erste Unnah, eljonah (oberste) genannt, an die dritte, welche lang und dick ist, oder überhaupt eine Unnah an die andere angewachsen ist, so wird die rdck als Schelo keßeder (außer der Ordnung, ein unordentliches Gewächs) genannt und das Tier ist trepha. Wenn die oberste Unnah, welche um die Luftröhre liegt, völlig an dieselbe angewachsen ist, ist das Tier koscher, denn die könnte von der Natur so gewesen sein, ist aber eine solche Unnah nicht völlig angewachsen, sondern hat sie noch in der Mitte ein Loch, so dass man einen Finger zwischen die Luftröhre und die Unnah stecken kann, so ist das Tier trepha.
Ebenso ist dasselbe trepha, wenn eine solche Unnah am Fett des Herzens angewachsen ist. Daher ist es in einigen Gemeinden gebräuchlich, dass man die Lunge dreimal schüttelt; wenn sich das Angewachsene von selbst abreißt, so ist das Tier koscher, wenn aber die Unnah an das Fett der Luftröhre angewachsen ist, so ist dasselbe gewiss trepha. Wenn die Lunge an zwei kleine Rippen, welche noch am Halse sind, angewachsen ist, so ist das Tier trepha; ebenso, wenn solche am Kronfleisch, auf welchem die Leber liegt, angewachsen ist. Wenn das Kronfleisch, an die Rippen angewachsen ist, so ist das Tier koscher; hat aber das Kronfleisch ein Loch, welches man gleich erkennen kann (es hat ein weißes Säumchen), so ist dasselbe trepha. Wenn zwei Geschwüre (tvivb Buah), die so groß sind wie eine große Nuss oder wie ein Ei, auf der Lunge nahe beisammen stehen, so ist das Tier trepha, denn in diesem Falle ist gewiss ein Loch in der Lunge, ist aber dazwischen ein Raum, auch nur so breit als ein Strohhalm, so ist dasselbe koscher. Wenn ferner eine Buah auf der Lunge steht von solcher Größe, dass man glaubt, es wären ihrer zwei, so nimmt man einen spitzen Dorn und sticht sie auf; wenn der Eiter ganz zum Loch herausgeht, so ist`s eine Buah und das Tier ist koscher. Wenn an der Schärfe der Lunge eine Buah steht, die so hoch ist, dass die Haut der Lunge dieselbe nicht bedecken kann, so ist das Tier trepha; ist es aber eine solche Buah, in der kein Eiter (algvm Mugla) ist, sondern ist sie hart wie ein Stein (rgyu Tinner), so ist dasselbe koscher. Wenn ferner auf der Lunge eine Wasserblase ist und das Wasser darin ist klar und süß, so ist das Tier koscher; ist solches aber trübe und salzig, so ist dasselbe trepha, denn es wäre mit der Zeit ein Mugla daraus geworden. Wenn ferner an den Luftröhren eine Buah ist, so dass solche auf beiden Seiten der Lunge sehen kann, so öffnet man die Buah mit einem Messer auf einer Seite; geht der Eiter ganz bei diesem Loch heraus, so ist zu besorgen, es seien die Luftröhren dadurch anbrüchig, verfault geworden, und das Tier ist trepha. Geht nicht aller Eiter heraus, so sind es zwei Buahs und dasselbe ist koscher. Wenn endlich eine akrc Szircha (dünnes Häutchen) aus der Buah herauswächst, so ist das Tier trepha, denn unter solchem Häutchen pflegt gewöhnlich ein Loch zu sein; kommt die Szircha aber aus einem rgyu Tinner (siehe oben), so ist dasselbe koscher.
Wird die Lunge aufgeblasen und will sie auf einer Seite nicht aufgehen, so nimmt man ein Messer und durchlöchert das oberste Häutlein von der Lunge (man muss sich aber in Acht nehmen, dass man nicht ins Fleisch sticht), kommt Eiter heraus, so ist es koscher; kommt kein Eiter, so legt man auf das Loch eine Feder oder ein wenig Speichel und bläst die Lunge auf; wenn nun die Luft herausgeht, so dass der Speichel oder die Feder weggeblasen wird, so ist es koscher, auch kann man laues Wasser nehmen und solches in die Luftröhre schütten; man schwingt es hin und her und lässt es auslaufen, bläst dann die Lunge noch einmal auf. Ist ein Stück von der Lunge vertrocknet, so dass es stehen bleibt, wenn man mit dem Nagel vom Finger einen Ritzer oder Zeichen darauf macht, so ist es trepha.
Die Farbe der Lunge darf nicht schwarz sein, wie Tinte, oder gelb, wie Safran, oder fleischfarbig, oder wie das Weiße vom Ei; wenn aber beim aufblasen der Lunge sich die Farbe derselben verändert, so ist es koscher; ebenso ist es koscher, wenn sie eine himmelblaue oder grasgrüne Farbe hat; hat sie eine ganz rote Farbe, so ist ein Streit unter den Rabbinern, ob es koscher oder trepha ist. Ist die Lunge voll Wasser, so nimmt man ein irdenes glasiertes Geschirr, schneidet die Lunge auf und lässt das Wasser hineinlaufen, schwimmt nun im Wasser etwas, was wie weiße Fäden aussieht, so sind die Luftröhren faul und es ist trepha; ist das Wasser aber rein, so ist es koscher. Ist alles an der ganzen Lunge gut, man sieht aber ein Loch an demjenigen Ort, wo der Schächter, wenn er die Hand in das aufgeschnittene Vieh steckt, nicht hinkommen kann, so sagt man, es wäre dieses Loch vor dem Schächten darin gewesen und wenn das Vieh länger gelebt hätte, so wäre es krepiert; es ist trepha.
Alles dies soeben Angeführte und was noch weiter folgt, leiten die Talmudisten her aus dem Vers 31 im 22. Kapitel Exod: „Fleisch, das auf dem Felde zerrissen worden, sollt ihr nicht essen.“ Da nach dem Talmud der Leichnam eines nicht regelmäßig geschlachteten Tieres als ein Aas verboten ist, so wäre dieses Verbot überflüssig, wenn hier von einem eigentlich zerrissenen, also getöteten Tiere die Rede sein sollte; woraus der Talmud schließt, dass das Tier schon zerrissen heißt, wenn es durch ein Raubtier oder von freien Stücken eine gefährliche Verletzung erhält. Solche Verletzungen zählt nun der Talmud sieben Hauptarten auf.
1. Wenn ein Tier von einem ihm gewachsenen Raubtiere angefallen wird.
2. Wenn in der Lunge oder der Lungenröhre oder in verschiedenen Teilen des Magens ein Loch ist, und wäre es auch noch so klein.
3. Wenn Teile zu viel oder zu wenig da sind, aber nur an der Lunge und an den Hinterbeinen.
4. Wenn Teile abwesend sind nämlich die Leber, die obere Kinnlade und gewisse Nerven an den Füßen.
5. Wenn ein Tier von einem etwas hohen Ort herabfällt und ein zum Leben nötiger Teil, nach Einigen nur ein innerer Teil, dadurch erkrankt ist.
6. Wenn die Hirnhaut oder Teile des Rückenmarks auseinander gegangen sind.
7. Wenn die meisten Rippen zerbrochen sind.
Diese sieben Verletzungsarten zerfallen wieder in einzelne Verletzungsfälle, deren Anzahl sich, nach der Aufzählung des Maimonides, auf 70 beläuft.
Wir wollen (da wir das Wesentliche der anderen schon angeführt haben) diejenigen Fälle anführen, über deren Entscheidung nur das Urteil des Rabbiners, nicht das des Schächters Gültigkeit hat.
1. Ein Vieh, an welchem die Hirnschale oben eingestoßen oder eingeschlagen ist und die Maden darinnen sind so groß, als ein ilc (Szelah, circa ein halber Gulden) ist trepha, ebenso ein Vogel, ihn macht die allerkleinste Verletzung am Gehirn schon trepha.
2. Über das Hirn an und für sich; dieses hat zwei Häutchen, eines über dem anderen; wenn nun eines davon (besonders das oberste) ein kleines Loch hat oder es sind Würmer darin oder es ist faul, so dass es ganz wässerig scheint, so ist es trepha. Das Gehirn aber erstreckt sich beim Geflügel bis hinten ans Ende des Kopfes, an welchem zwei kleine Knorpel sind, wie Bohnen gestaltet. Von diesen zwei Knorpeln bis zwischen die Füße gegen die Flügel hin, ist bei den Vögeln das Mark oder der Faden des Rückgrates. Wenn nun die Haut, welche das Mark zusammen hält, quer bis über die Hälfte, es mag sein, wo es wolle, zerrissen ist, so ist es trepha; ist aber ein solcher Riss in der Länge dieser das Mark zusammenhaltenden Haut, so ist es koscher.
3. Über die Kehle. Diese hat ebenfalls zwei Häute, nämlich die immer rote und die äußere weiße Haut; wenn die äußere Haut rot und die innere weiß ist, so ist es trepha. Wenn die Luftröhre ein Loch hat oder über die Hälfte gespalten ist, an dem Ort, wo geschächtet werden soll, so ist es trepha. Ist der Riss oder die Spalte weiter hinunter unter dem Schächtort, so ist es unrein; der Riss oder die Spalte mag noch so klein sein. Wenn der Kropf beim Federvieh fehlt, so ist es unrein (trepha). Wenn in dem Herzen ein Loch oder eine Nadel ist oder es fehlt ganz und gar, so ist es trepha. An der Leber darf nichts fehlen, besonders an dem Orte, wo das Herz und die Galle angewachsen ist, zumal wenn es so groß ist, als zwei Oliven betragen; auch darf dieselbe nicht zerfahren sein. Ist die Leber dürr, wurmig oder hart wie ein Stein, faul, oder es ist eine Nadel darin, so ist es unrein; ebenso wenn in der Haut, welche um die Leber herumgezogen ist, eine Nadel sich befindet. Wenn in der Galle eine Nadel oder sonst etwas Spitziges sich befindet oder man findet zwei Gallen, so schneidet man die Leber von einander und leckt daran, ist sie nicht bitter, so bratet man solche und leckt abermals daran, und spürt man noch nichts Bitteres daran, so ist es trepha. Das jenige –Geflügel aber, welches von Natur keine Galle hat, ist koscher. Hat die Milz ein Loch auf der dicken Seite oder ist oben and der Seite etwas angewachsen, was aussieht, als wären es zwei Milze oder sind wirklich zwei Milze da, so ist es trepha; ist aber das Angewachsene unten an dem spitzigen Teile, so schadet es nicht. Beim Federvieh aber, bei welchem die Milz rund ist, ist das letztere nicht anwendbar. (Hierüber ist eine Disputation unter den Rabbinern. )
Wenn in den Nieren inwendig stinkendes Wasser oder Eiter sich befindet, wenn sie faul sind oder kleiner als Bohnen oder Trauben, so ist es trepha. Beim Geflügel aber ist dies nicht anwendbar, also koscher. Über den Tragsack, in welchem das Kalb liegt: er darf nicht faul sein, es darf keine Nadel darin sein oder ein Loch, sonst ist es trepha. Ebenso ist es mit den Gedärmen und mit dem Magen, es darf kein Stück zu viel und kein Loch darin sein. Über alle diese Fälle haben die Rabbiner und nicht die Schächter zu entscheiden. Zum Schluss noch einige Generalregeln. Jedes geschächtete Vieh ist trepha, wenn man eine Nadel in demselben findet, es sei wo immer. Wenn einem Federvieh ein Flügel oder eine Seite zerbrochen und dieser zerbrochene Teil gegen die Lunge zugekehrt ist, so ist es trepha. Fällt ein Vieh und steht nicht gleich wieder auf, weil es nicht kann, so darf man dasselbe nicht eher schlachten, bis es wieder ganz gesund ist. Die meisten nehmen, wenn sie eine Gans schächten, den Schlund ganz heraus, wenden solchen um und sehen, ob keine Bläschen oder keine angesetzten Speisen daran sind; finden sie dergleichen, so schicken sie den Schlund zum Rabbiner, dieser schneidet ihn auf und schält die haut ab, denn unter diesen Bläschen finden sich gewöhnlich kleine Löcher; dann wäre die Gans trepha; denn sie hätte, nach der Meinung der Rabbiner, doch sterben müssen.

Abschnitt 61.

Derselbe handelt von den Gaben, welche man von einem geschächteten Groß – oder Kleinvieh dem Priester geben musste, als nämlich der Tempel noch stand. Diese bestanden in dem Bug, den Kinnbacken und dem Magen.

Abschnitt 62.

Derselbe handelt von dem Verbote, ein Glied oder Stück von einem lebenden Vieh abzuschneiden und zu essen.

Abschnitt 63.

Wenn man Fleisch auf öffentlichem Markte findet und man weiß nicht, ob es ein Jude oder ein Nichtjude verloren hat, so richtet man sich nach der Zahl der Fleischverkäufer; sind es mehr Juden als Nichtjuden, so kann man es essen, sonst nicht, denn was sich scheidet, scheidet sich von der Mehrheit ab. Ebenso ist es, wenn man bei einem Nichtjuden Fleisch findet und man weiß nicht, von wem er es gekauft hat. So ist es von Gesetzeswegen. Die späteren Rabbiner haben aber dergleichen Fleisch in jenem Falle zu essen verboten; u. s. w.