Über die Gesetze und Gebräuche der Nichtjuden

Abschnitt 178.

Über die Gesetze und Gebräuche der Nichtjuden.
Man soll sich nicht wie Nichtjuden kleiden, ihre Gebräuche nicht nachahmen (überhaupt ihnen nicht gleichen), ihre Kleider nicht anziehen, sich nicht das Haar waschen lassen, wie sie, sich nicht das Haar von den Seiten abscheren und es in der Mitte stehen lassen ec. Man soll auch kein Gebäude aufführen, Schlössern ähnlich,  zum Versammlungsplatz für Viele, wie die Nichtjuden tun, kurz, man soll sich in allem von ihnen unterscheiden. Wenn jemand aber dem nichtjüdischen Könige nahe steht, dann ist in dieser Hinsicht alles erlaubt. Wenn jemand gegessen hat und Krumen auf dem Tische übrig ließ, soll er kein ganzes Brot auf den Tisch legen, weil es im Jes. 65, 11 heißt: „Die dem dg (Gad, Glück, Götzenbild, Jupiter vorstellen) einen Tisch bereiten!“, aber die übriggebliebenen Stücke soll man liegen lassen für die Armen. In einigen Orten ist der Gebrauch, dass man am Vorabende des Tages, an welchem man ein Knäblein beschneidet, den Tisch zubereitet und allerhand Speisen darauf stellt; dies ist aber verboten wegen des Verses Jes. 65, 11; man darf jedoch ein Bett für die Beschneidung des Kindes  zurichten.