157. - 241. Abschnitt - Das Wesentliche über das Händewaschen vor dem Essen, Brotbrechen

In der vierten Stunde des Tages soll man das Mittagsmahl einnehmen; ein Gelehrter soll damit bis zur sechsten Stunde warten, aber nicht länger; denn sonst würde es ebenso sein, als wenn Jemand in einem Weinschlauch, der nicht voll ist, einen Stein hineinlegte, um ihn dadurch voll zu machen, damit der Wein gut bleibe; es ist besser, ihn immer mit Wein wieder zu füllen, damit er immer voll bleibe. Das spätere Essen schadet dem Körper, d.h. wenn man nicht gefrühstückt hat, sonst schadet es nicht. Sobald Jemand Brot von reinem Korn isst, über welches man den Segenspruch: Gelobt u.s.w., der du das Brot (Getreide) aus der Erde hervorbringst, sprechen muss, muss er sich zuerst die Hände waschen, aber nicht beim Essen von Kuchen u.s.w. Bei solchen Speisen wird nur der Segenspruch gesprochen: Der du allerlei Speisen erschufst. Zum Händewaschen ist eigentlich nur so viel Wasser erforderlich als 1 1/2 Eierschalen enthalten; man soll aber doch mehr nehmen. Isst man weniger Brot, als ein Ei groß ist, so muss man sich auch die Hände waschen, aber man braucht keinen Segen dabei zu sprechen; wenn es jedoch  weniger als eine Olive groß ist, braucht man sich auch nicht zu waschen. (Über das Gesetz, beim Essen die Hände zu waschen, sind wieder, wie gewöhnlich, unzählige Paragraphen angefüllt, die alle möglichen Variationen und Kollisionsfälle enthalten, z.B. unter Anderem, welches Gefäß man dazu nehmen, auf welche Art das Waschen geschehen müsse, welches Wasser gerecht (Koscher) und welches ungerecht (Paßul) dazu ist; dass die Hände von Allem entblößt sein müssen, wie man die Hände dabei aufheben müsse, ob man sie zusammen reiben dürfe, wenn kein Wasser zu haben ist, wenn Jemand ein Bedürfnis verrichtet und nachher essen will, wann er zwei verschiedene Segensprüche sagen muss, wo und zu welcher Zeit, und wer das Brot brechen müsse. Dass man beim Händewaschen des Morgens  die Bedingung machen könne, dass dieses für den ganzen Tag und auf alle möglichen Fälle gelten soll, man muss aber immer daran denken und die Hände dürfen nicht beschmutzt werden. Dann werden die verschiedenen Arten Speisen von Brot gemacht, erwähnt, über welche man einen von den zwei (oben erwähnten) verschiedenen Segensprüchen sprechen muss u.s.w. Das Ganze enthält 12 Abschnitte mit 107 Paragraphen. Das Wenige, was davon etwa interessant sein dürfte, werde ich mitteilen, das Übrige werden mir die Leser gern erlassen.)
 Man muss das Gebot des Händewaschens vor dem Essen genau beobachten; wer es vernachlässigt, wird mit der Strafe des Bannes belegt, gerät in Armut und wird aus der Welt gerafft. Man muss die Hände recht abtrocknen, bevor man das Brot bricht. Man darf die Hände nicht in ein Gefäß mit Wasser stecken, sondern man muss das Wasser aus einem Gefäß über die Hände gießen, doch kann ihm auch ein Anderer das Wasser (immer aus einem Gefäß) über die Hände gießen; dies kann auch ein Taubstummer, ein Blödsinniger, ein Unmündiger und eine Frau, die ihre Periode hat, tun.
 (Aber immer muss es durch die Kraft eines Menschen geschehen.) Ob ein Affe dies tun dürfe, darüber sind die Meinungen geteilt. Hat man die Hände in einem Wasserbehältniß gebadet, welches 40 Szah (ein Maß) enthält, so ist solches für das Händewaschen genügend. Man muss sich die Hände vor dem Essen waschen, auch wenn man die Speisen gar nicht mit den Händen berührt, wenn z.B. ein Anderer einem die Speise in den Mund steckt. Das Brotbrechen muss unmittelbar nach dem Händewaschen (und Abtrocknen) erfolgen; hat man so lange dazwischen gewartet, dass man 22 Ellen weit gehen kann, so ist dies eine Unterbrechung. Das Brotbrechen oder abschneiden muss an einer Stelle geschehen, wo solches recht ausgebacken ist; zu wenig darf nicht abgeschnitten werden, doch auch nicht mehr als ein Ei groß, dies würde gefräßig aussehen. Der Hausherr oder wer sonst der Älteste ist, muss einem Jeden, der bei Tische sitzt, ein Stück Brot, so groß als eine Olive, abschneiden. Das Brotbrechen darf nicht früher geschehen, als bis Salz auf dem Tische ist. Unmittelbar nach dem Segenspruch muss das Brot gegessen werden u.s.w.
 Dem Aufwärter bei Tische muss man von jeder Speise, die einen Geruch hat, etwas geben, und zwar gleich; erhält er aber Beköstigung, so ist es nicht nötig. Man soll während des Essens nicht sprechen (der Gefahr des Erstickens wegen), auch nicht von der Thora; selbst wenn Jemand niest, soll man nicht sagen : “Wohl bekomms!” Man soll während der Mahlzeit nicht zornig werden. Es soll Niemand das trinken, was der Andere in dem Becher gelassen hat. Vormals in Jerusalem hat sich kein Gesitteter an eine fremde Tafel gesetzt, wenn er nicht vorher wusste, wer die anderen Gäste waren; denn es geziemt sich für einen Gelehrten nicht, sich mit einem ungebildeten Laien an eine Tafel zu setzen. Zwischen Fleisch- und Fischessen muss man sich erst waschen. Trinkt man bei der Mahlzeit Wein, so spricht man den Segen: Gelobt u.s.w., der du die Frucht des Weinstocks erschaffen. Hat man einmal den Segen über den Wein gesprochen, so sind alle anderen Getränke in dieser Mahlzeit frei von Segensprüchen. Hat man einmal den Segen übers Brot vor der Mahlzeit gesprochen, so sind alle Speisen während derselben von Segensprüchen vor- und nachher frei, da auch der Hauptsegenspruch nach der Mahlzeit für Alles gilt, was von Brot gemacht ist. Über Baumfrüchte aber, die während der Mahlzeit ohne Brot gegessen werden, muss der Segen gesprochen werden. Vor dem Sprechen des Hauptsegens nach der Mahlzeit müssen die Hände ebenfalls gewaschen werden. (Es folgen nun alle möglichen Details.) Nach einigen Rabbinern aber ist das Händewaschen nach der Mahlzeit keine Pflicht, sondern willkürlich. Beim Segensprechen nach der Mahlzeit muss ein Becher, wenn möglich, mit Wein gefüllt werden, über den man nach Endigung des Tischgebetes noch einen besonderen Spruch sagen muss; besonders ist dies an Shabbathtagen erforderlich.
 (Über das Tischgebet nach der Mahlzeit folgen nun wieder sehr viele Gesetze.) Es ist löblich, dass das Tischgebet, wenn bei der Tafel drei Männer sitzen, nach der Mahlzeit von dem Hausherrn oder von dem Ältesten oder Vornehmsten laut gesprochen wird, und ist im Anfange mit einer Aufforderung: lasst uns loben den, der uns u.s.w. anzufangen, die Anderen fallen dann ein: lasst uns u.s.w. Ist ein Gast bei Tische, so wird dieser mit dem Sprechen des Tischgebetes beehrt. Sind zehn Männer bei Tische, so lautet die Anfangsformel; lasst uns unserem G’tte u.s.w. Ist Jemand im Banne wegen eines übertretenen Verbotes, so wird er nicht zu den nötigen drei oder zehn Männern mitgezählt. Bei einem jeden Lobspruch muss der Name G’ttes und sein Königreich genannt werden, sonst hat er keine Giltigkeit, es muss daher heißen: G’tt, König der Welt.
 Es ist schon oben erwähnt worden, dass über alle rohe Baumfrüchte der Segen besonders gesprochen werden müsse, lautend: der du die Baumfrüchte erschaffen hast; über den Wein aber, sogar den gekochten, muss es heißen: der du die Frucht des Weinstocks erschaffen hast. Über alle anderen Getränke, Wasser mit eingerechnet, muss es heißen: Gelobt u.s.w., durch dessen Wort alles ward. Über Erdfrüchte muss es heißen: der du die Erdfrüchte erschufst; über Essig und andere saure Getränke wird kein Segen gesprochen. Über wohlriechende Blumen und Getränke muss es heißen: der du allerlei wohlriechende Sachen erschufst. Geht Jemand in einen Gewürzladen hinein und er hat einen Genuss von dem Geruch daselbst, so muss derselbe Segen gesprochen werden. (Dies mag einstweilen genug sein über das Thema, worüber im Original hunderte von Paragraphen sich befinden.)
 Sieht Jemand einen Ort, wo Israel Wunder geschahen, z.B. der Durchgang beim roten Meer und beim Jordan, und bei den Bächen Arnon, die Hagelsteine bei Bel-Choron, den Stein, den der König Og auf das Lager Israel werfen Wollte, den Stein, auf welchem Moses (betend) saß, während des Krieges mit Amalek, das Einsinken der Mauern Jerichos, so muss er sprechen: Gelobt u.s.w., der unseren Voreltern Wunder erzeugt an diesem Ort. Sobald man in einer Zeit von wenigstens 30 Tagen solchen Ort nicht sah, soll man den Lobspruch erneuern; das Wunder muss aber ganz Israel geschehen sein, nicht einem Teile desselben. Ist einem einzelnen ein Wunder geschehen, so hat er und seine Nachkommen nur allein den Lobspruch zu sagen. Sind Jemandem viele wunder an verschiedenen Orten geschehen, so muss derselbe jedes Mal, wenn er einen dieser Orte wieder sieht, den Segen sagen und der anderen Örter, an welchen ihm auch Wunder geschahen, zugleich Mitgedenken. Über ein Wunder, welches seinem Lehrer geschehen ist, muss man auch einen Dankspruch sagen. einige Rabbiner wollen, dass man auch beim Anblick des Menschen, dem ein Wunder geschah, einen Lobspruch sagen müsse. Bei einem Wunder, welches einem ausgezeichneten Menschen geschah, z.B. dem Joab, Sohn Zerujah’s und seinen Gesellen, ebenso über ein Wunder, das einem Manne geschehen, durch welchen der Name G’ttes geheiligt (berührt) worden ist, z.B. Daniel und seine Gesellen; wer also die Löwengrube des Daniel oder den Feuerofen von Chananjah Michael und Asarjah sieht, der muss sprechen: Gelobt u.s.w., der dem Gerechten an diesem Orte ein Wunder  tat. Sieht Jemand Lot’s Frau, in Salz verwandelt, der muss zweierlei Lobsprüche sagen: der gerechte Richter und der Frommen (Lot) gedenkt. Nach einigen Rabbinern braucht man über ein gewöhnliches, kein unnatürliches Wunder, z.B. es kam des Nachts Diebe und wollten stehlen und morden, und man ist von der Gefahr errettet worden, keinen Lobspruch zu sprechen.  Andere wollen es haben, aber ohne Benennung des Namen G’ttes und seines Königreiches.
 Vielerlei Personen müssen G’tt loben: die von einer Seereise und von einer Reise durch die Wüste zurückgekommen, die von einer Krankheit genesen, und die, welche aus dem Gefängnis erlöst wurden. Das Erinnerungszeichen hieran ist: Wechol Hachajim, ,yyxh, joducha zela: alle Lebendigen (Menschen) sollen dich (G’tt) loben. (Kommt im 17. Lobspruch der 18, in der täglichen Tephilin vor. Die vier letzten Buchstaben des hebräischen Wortes bedeuten: 1. Ein Kranker, 2. Schmerzen (im Gefängnis), 3 das Meer, 4. die Wüste.) Der Lobspruch muss lauten: Gelobt u.s.w, der den Strafbaren Gutes vergilt und der du mir auch mit allem Guten vergolten hast. (Es geschieht gewöhnlich in der Synagoge, nach Endigung des Vorlesens in der Thora, wozu der Lobspruch aufgerufen wird.) Die Gemeinde antwortet: Wer dir mit Gutem vergolten hat, der soll dir ferner in Ewigkeit mit Gutem vergelten. Zwei unter den Anwesenden in der Synagoge sollen Gelehrte sein; man muss indessen auch, wenn keine Gelehrten da sind, dem Lobspruch sprechen.
 Hat Jemand einen schlimmen Traum gehabt und grämt er sich deshalb, so soll er ihn in Gegenwart dreier Freunde gutzumachen suchen, wie folgt: er sage: einen guten Traum hatte ich. Die drei Freunde sagen dann: der Traum ist gut, bleibe gut u.s.w. Wenn der nötige Regen lange Zeit ausblieb und es erfolgt solcher, so muss man einen Lobspruch sagen. Über gute Botschaften spreche man: Gelobt u.s.w., der du uns diese Zeit erleben ließest. Über böse Nachrichten: Gelobt u.s.w., sei der gerechte Richter. Man soll  bei Vernehmung böser Nachrichten ebenso gutwillig und von ganzer Seele G’tt danken, als bei Vernehmung guter Nachrichten. Denen die wahrhaft G’tt dienen, muss es eine Freude sein, dass sie mit Liebe das Schlimme auf sich nehmen, was G’tt über sie beschlossen hat. Ist Jemandem ein Sohn geboren, so müssen der Vater und auch die Mutter sprechen: Gelobt u.s.w., der gut ist und auch Anderen Gutes erzeugt. Ist der Vater oder ein anderer guter Mann, oder gar ein Gelehrter gestorben, so muss es heißen: der gerechte Richter. Hat der Vater Geld hinterlassen, welches man allein erbt, so muss man den Lobspruch sprechen: dass er uns diese Zeit leben ließ; erbt er aber das Geld nicht allein (sind noch mehr Erben dazu), so muss ein jeder Erbe sprechen: der gut ist u.s.w. Hat Jemand ein Haus gebaut oder sich neue Kleider Hausgeräte angeschafft, so muss der Lobspruch: der uns diese Zeit erleben ließ, erfolgen u.s.w. Sieht Jemand Götzenbilder, so spricht er: Gelobt u.s.w., der langmütig ist gegen die, welche seinen Willen übertreten u.s.w. sieht Jemand 600.000 Israeliten, so spreche er: Gelobt u.s.w., der du die verborgenen Gedanken eines jeden von ihnen weißt. Sind es aber Nichtjuden, so sage man den Vers aus Jerm. 50,12: eure Mutter schämt sich, dass sie euch geboren u.s.w. Sieht man gelehrte Nichtisraeliten, keine Theologen, sondern in anderen Wissenschaften, so spricht man: Gelobt u.s.w., der von seiner Weisheit Geschöpfen aus Fleisch und Blut mitgeteilt hat. Sind es Israeliten, so muss es heißen: statt Geschöpfen u.s.w. denen, welche ihn fürchten. sieht man jüdische Könige, so muss es heißen: der von seiner Ehre mitgeteilt hat denen, welche ihn fürchten; sind es nichtjüdische Könige, so muss es heißen; den Geschöpfen aus Fleisch und Blut. Es ist löblich, Könige, selbst nichtjüdische, zu sehen.
 Sieht man Häuser, von Israeliten bewohnt, so muss es heißen: Der u.s.w. die Grenze der Witwe wieder herstellt. (Israel heißt seit der Vertreibung aus dem gelobten Lande Witwe.) Sind die Häuser aber unbewohnt, so muss es in dem Lobspruch heißen: der gerechte Richter. Sieht man Häuser von Nichtjuden bewohnt, so heißt es: das Haus der Hoffärtigen wird er verrücken; sind sie unbewohnt, so heißt es: der Herr ist ein G’tt der Rache. Sieht man Gräber von Israeliten, so heißt es: der euch mit Recht erschaffen hat, wird euch wieder u.s.w., sind es aber Gräber von Nichtisraeliten, so heißt es: eure Mutter schämt sich, dass sie euch gebar. Von Obigem gilt dies nur, wenn man die Gegenstände seit 30 Tagen nicht wieder gesehen, sonst braucht der Lobspruch nicht erneuert zu werden. Sieht man seinen guten Freund erst nach 30 Tagen wieder, so spricht man: der uns diese Zeit erleben ließ. Nach einem Jahre spricht man: der du die Toten lebendig machst. Hat man aber den Menschen sonst niemals gesehen, hat aber immer Briefe mit ihm gewechselt, so wird beim ersten Mal des Sehens doch ein Lobspruch gesagt, obschon das Sehen dieses Menschen angenehm ist. Sobald Jemandes Sohn 13 Jahre alt und dadurch zur Erfüllung der Gebote pflichtig wird, so spricht der Vater: gelobt sei der (ohne Benennung des g’ttlichen Namens und seines Königreiches), der mich nun losgesagt hat von der g’ttlichen Strafe dieses Menschen. (Er ist nun nicht mehr verantwortlich für ihn, wenn er pflichtwidrig handelt.)
 Über neue Früchte, welche sich jedes Jahr erneuern, muss beim Essen derselbe auch gesprochen werden: dass du uns diese Zeit erleben ließest. sieht man Mohren oder sonst einen ungestalteten Menschen, so heißt der Lobspruch: der die Geschöpfe veränderlich macht; ebenso, wenn man einen Lahmen u.s.w. sieht, die mit dem Fehler geboren worden sind. Sieht man sehr schöne Menschen oder Bäume, Vieh, selbst einen Nichtjuden, wenn er sehr schön ist, so heißt der Lobspruch: Gelobt u.s.w., der so etwas in seiner Welt hat. Sieht man im Frühling die Bäume blühen, so heißt der Lobspruch: Gelobt u.s.w., der in seiner Welt es an nichts fehlen ließ und schöne Geschöpfe und Bäume werden ließ, dass sich die Menschen daran vergnügen sollen. Über Sternschuppen, Erdbeben, Blitze, Donner, Sturmwinde heißt der Lobspruch: der du die Schöpfung erneuerst oder dessen Kraft und Stärke die Erde voll ist. Über große Meere, Flüsse, Berge, Wüsten: der du die Schöpfung gemacht hast; über das grosse Meer, über welches man nach Palästina und Ägypten fährt, muss der Lobspruch heißen: der du das große Weltmeer erschufst. Über einen Regenbogen heißt der Lobspruch: der du dem Bund gedenkst und treu und fest an sein Versprechen hältst (1. B. M. 9,12 bis 17); man darf den Regenbogen aber nicht zu lange ansehen. Wenn die Sonne wieder auf dem Punkt ist, wo sie von G’tt bei der Schöpfung eingesetzt wurde, (Dies ist, nach der Berechnung der Talmudisten, alle 28 Jahre im Juni, wenn der längste Tag ist.) so spricht man: der du die Schöpfung erneuerst. Wer über geschehne unangenehme Sachen zu G’tt betet, dass sich solche zu seinem Besten ändern sollen, der tut ein unnützes Gebet.
Wer in eine Stadt geht, muss ein Gebet verrichten, ebenso beim Herausgehen aus derselben, ebenso wenn Jemand in ein Bad geht. Lässt Jemand zur Ader, so muss er vorher beten, dass ihm dies Hilfe gewähren möge und nachher: Gelobt sei, der die Kranken heilt. Der Mensch gewöhne sich, immer zu sagen: Alles, was G’tt tut, tut er zum Besten. Bei Allem, ohne Ausnahme, was der Mensch tut, sollen seine Gedanken immer bei G’tt sein, selbst Essen, Trinken, Schlafen, sich vergnügen, soll geschehen, seinen Körper zu erhalten und zu stärken, um G’tt dienen zu können, selbst bei der Beiwohnung; dies soll nicht der Wollust wegen geschehen, sondern um Kinder zu zeugen, die g’ttesfürchtig sind, ihm dienen und seine Gebote halten, oder er soll dies Geschäft verrichten, weil es ein Gebot unter den 248 Geboten ist.
Die Zeit für das Minchagebet ist zwischen der neunten und zehnten Stunde des Tages; von den 24 Stunden des Tages werden zwölf für den Tag und zwölf für die Nacht gerechnet; sind die Tage lang, so sind es auch die Stunden und so umgekehrt, ebenso sind es auch zwölf Stunden bei Nacht. Jeder Israelit muss das Gebet (die 18 Gebete, die Tephilin) dreimal des Tages in der Synagoge  oder, wenn keine Synagoge in dem Orte ist, in seinem Hause verrichten, nämlich des Morgens, und kurz vor Sonnenuntergang des Abends. Die Zeit zur Lesung des Schma und des Gebetes des Abends ist, wenn drei kleine Sterne am Himmel zu sehen sind; ist der Himmel bewölkt, so muss man so lange warten, bis es gewiss Nacht ist. Beim Abendgebet wiederholt der Vorsänger die 18 Gebete nicht wieder. Man soll bestimmte Stunden festsetzen zum Lernen in der Thora, besonders des Abends. (Wie man sich bei der Beiwohnung betragen soll, darüber ist wieder ein ganzer Abschnitt mit 17 Paragraphen im Original; weiteres darüber im Eben Haezer).