8. Über die Schaufäden an den Ecken des Taliths und über das Umwinden desselben

Man winde des Morgens gleich nach dem Händewaschen den Mantel tylau TALITH, woran die Schaufäden sind, um sich und sage stehend den Segenspruch dabei. Auch der Kopf muss mit dem Mantel bedeckt sein.
Die kleinen länglichen viereckigen Kleidungsstücke (Überwürfe) mit einer Öffnung in der Mitte zum hineinstecken des Kopfes und mit Schaufäden an den Ecken [der kleine Talith] wird gewöhnlich ARBA KANFOT (vier Flügeln, Ecken) genannt (ein jeder Israelit muss sie unter den gewöhnlichen Kleidern tragen), obschon man solche nicht umwinden kann, sind doch genügend, um die Pflicht, Schaufäden zu tragen, erfüllt zu haben; aber es ist doch gut, wenn man dieselben der Länge nach über den Kopf hält, so dass man sich möglichst damit umwinden kann, und damit so lange stehen bleibt, dass man vier Ellen weit gehen kann; dann nehme man es ab und stecke den Kopf hinein. Zwei Schaufäden mache man vorne und die anderen zwei hinten, damit man von den Geboten umringt sei. Man spreche dann den Segen:  Gelobt  u.  s.  w.,  der du uns geboten hast, uns zu umwinden mit Schaufäden. Wenn zwei oder drei Personen zugleich  den  Talith umwinden, so muss eine jede  von  ihnen  den  Segen  sprechen;  aber  sie  können  auch, wenn   sie  wollen,  nur   einen  von   ihnen  den  Segen  sprechen  lassen, die anderen antworten dann Amen. – Beim Überwerfen des kleinen Schaufädenmantels spricht man auch die Worte „umwinden“, obschon man sich nicht damit umwinden kann. (Einige Rabbiner wollen aber, dass man sich bloß der Worte bediene: Der du uns geboten, Schaufäden zu tragen, und so ist auch der Gebrauch und es ist nicht davon abzugehen.) – Die Schaufäden muss man recht auseinander machen. Bei dem Umwinden des Talith soll man daran denken, dass G‘tt uns dies Gebot gab, um an die Erfüllung aller Gebote zu denken. (4. B. M. 15,38.) – Vor dem Segenspruch soll man nachsehen, ob die Schaufäden auch gerecht sind (nach dem Gesetz), damit kein unnützer Segenspruch geschehe. Wenn man den kleinen Überwurf anzieht und die Hände sind noch nicht gewaschen, so darf man den Segen dabei nicht sprechen, sondern nachher, wenn man die Schaufäden wieder befühlt hat; oder man wartet auch, bis man den großen Talith umwindet und spreche dann einen Segen für beide (auch für den kleinen Überwurf). Eigentlich soll man den kleinen Überwurf über alle Kleider werfen, damit man ihn immer sehe und an die Gebote denke. Hat man mehrere Kleider, an welchen vier Ecken sind, so müssen sie alle Schaufäden haben; zieht man sie aber eines nach dem anderen an, ohne sich aufzuhalten, so braucht man nur beim ersten den Segenspruch zu sagen, wenn man nämlich beabsichtigt, dass Einer für Alle gelten soll; sonst muss bei einem jeden der Segen besonders gesprochen werden. Hat man beim kleinen Überwurf zu Hause den Segen gesprochen und ist dann in die Synagoge gegangen, so muss daselbst beim umwinden des Taliths der Segen noch einmal gesprochen werde; geht man aber nicht in die Synagoge, sondern verrichtet man das Gebet zu Hause, so ist der erste Segenspruch schon genügend, wenn man nämlich die Absicht  dazu  damit  verbunden  und  in  der  Zwischenzeit nichts gesprochen hat. Hat man den großen Talith abgenommen, wenn auch die Absicht war, ihn wieder umzuhängen, so muss beim zweiten Umhängen der Segen doch noch einmal gesprochen werden. (Einige Rabbiner sind aber dagegen, besonders wenn man den kleinen Überwurf noch an hat; und so ist auch der Gebrauch.) Hat man den Talith ganz fallen gelassen, so muss der Segenspruch noch einmal gesprochen werden. Hat jemand mit dem Talith unterwegs übernachtet, so muss er des Morgens doch den Segenspruch sprechen; ebenso ist‘s wenn Jemand den Talith vor Tagesanbruch umhing. Zog Jemand ein Kleid an, welches dem Gesetz nach Schaufäden haben muss und es waren keine daran, so hat er das Gebot übertreten (gesündigt).