9. Abschnitt - Welche Kleider Schaufäden haben müssen und welche deren keine nötig haben

Dem Gesetze nach müssen nur leinene oder wollene Kleider mit vier Ecken Schaufäden haben; Kleider von anderen Stoffen nicht. Es bleibt aber Regel, dass alle Sorten Kleider deren haben müssen. Schaufäden von Leinen oder Wolle sind giltig bei allen Arten Kleidungen, mit Ausnahme von leinenen Schaufäden an wollenen und wollenen Schaufäden an leinenen Kleidern, weil dies eine Vermischung zweierlei Stoffe ist. (Einige Rabbiner wollen, man soll gar keine Schaufäden von Leinen machen, auch an Kleidern, die nicht Leinen oder Wolle sind.) Schaufäden von anderen Arten als Wolle oder Leinen gelten nur, wenn der Talith von nämlichen Stoff ist, z.B. an einem seidenen Talith die seidenen Schaufäden u. s. w. hat man an einem Talith, der nicht von Wolle oder Leinen ist, Schaufäden geheftet teils vom nämlichen Stoff des Talith und teils von Wolle oder Leinen, so ist es zweifelhaft, ob dies genügend sei. Einige wollen, dass die Schaufäden von der nämlichen Farbe sein müsse wie die des Taliths. die deutschen Juden machen aber die Schaufäden überall von weißer Farbe, weil die himmelblaue Farbe nicht mehr echt zu haben ist. Einige Rabbiner wollen auch keinen Talith von Leinen gemacht haben; obwohl dies keine Halacha (Schlussurteil) ist, so ist es doch von Gottesfürchtigen zu beobachten und ist nur ein wollener Talith zu nehmen; ist aber ein solcher nicht zu haben, so nimmt man lieber einen leinenen Talith, als dass man das Gebot unerfüllt lässt.