GERECHTIGKEIT - Das Volk Israel

Gerechtigkeit ist die oberste ethische Forderung des Volkes Israel's. Und diese ist aufs innigste verknüpft mit der Vorstellung von Gottes Walten. Heißt es von Gott: „Der Hort, vollkommen ist sein Tun, denn alle seine Wege sind Recht“ (5 Mos. 324), so ergeht an Abraham die Forderung, daß „er seinen Kindern und seinem Hause nach ihm gebiete, daß sie wahren den Weg des Ewigen: zu üben Gerechtigkeit und Recht“ (1 Mos. 1819). So erscheint die Gerechtigkeit des Menschen als ein Mittel, die Gottesebenbildlichkeit zu betätigen. Das bezeugt auch der Prophet Jeremia, der als Erkenntnis des Ewigen — worunter nicht die Erkenntnis des Wesens, sondern die des Wirkens des Ewigen und die Nachahmung dieses Wirkens zu verstehen ist — das Eintreten für das Recht bezeichnet. „Dein Vater“ ruft er dem König Jojakim zu, „hat Gerechtigkeit und Recht geübt, die Sache des Armen und Dürftigen geführt, sieh, das heißt mich erkennen, ist des Ewigen Spruch“ (22 15-16).

Von andrer Seite freilich wird behauptet, daß auf dem Boden des Volkes Israel's nur der gerecht ist, der dem „Gesetze“ entspricht. Ja, ein Denker von solcher Weite des Blicks und Schärfe des Urteils wie Gustav Rümelin, weiland Kanzler der Universität Tübingen, hat in seiner Rede „Über die Idee der Gerechtigkeit“ erklärt, daß „das biblische Wort, das wir mit Gerechtigkeit übersetzen“ (er nennt weiterhin zädäk …) „ge­mäß der theokratischen Grundanschauung das dem Willen des göttlichen Gesetzgebers und Richters entsprechende menschliche Gesamtverhalten, die Erfüllung aller göttlichen Gebote“ bedeute. „Diese Gerechtigkeit … hat keine besondere Beziehung zum Zusammenleben mit seinesgleichen, sondern sie stellt den Menschen nur seinem Herrn und Schöpfer gegenüber. O p f er und G e b et, Heiligung der Feiertage, Unterlassung von Fluchen und vergeblich Schwören gehört hier gerade so gut zur Gerechtigkeit als daß man nicht tötet, stiehlt oder falsch Zeugnis redet“. (Kanzlerreden S. 261.)

Man staunt über solche Behauptungen, wenn man daran denkt, daß die Propheten gerade im Gegensatz zu Opfer und Gebet die Notwendig­keit gerechten Urteilens und Handelns gegenüber Menschen betonen, wenn man z. B. an Stellen denkt wie Amos 5 21 ff.: „Ich hasse, verabscheue eure Feste und mag nicht eure Festversammlungen. Ja, wenn ihr mir Brand- und eure Speiseopfer bringt, habe ich kein Gefallen daran, und auf dieDankopfer von eurem Mastvieh sehe ich nicht. Schaffe weg von mir den Lärm deiner Lieder und das Spiel deiner Harfen mag ich nicht hören. Aber das Recht flute wie Wasser dahin und die Ge­rechtigkeit wie ein nimmer versiegender Bach.“

Auch die Behandlung, welche die t a l m u d i s c h- m i d r a­ s c h i s c h e Auffassung des Begriffes „Gerechtigkeit“ in manchen nichtjüdischen Kreisen erfährt, ist eine irrige.

An dieser Stelle genüge es, auf Sätze hinzuweisen wie: „Das Recht hat der Heilige, gepriesen sei er, dem Mose vor den sechshundertdrei­zehn Geboten offenbart. Wie denn? In Mara vor dem Zehnwort, denn es heißt: „Dort gab er ihm Gesetz und Recht“ (2 Mos. 15 25) (Midrasch Haschkem, Ozar midraschim ed. Eisenstein S. 140) und: „Um des Rechtes willen hat der Heilige, gepriesen sei er, Israel eine Thora gegeben.“ (Midrasch Le-olam ebd. S. 273.)

Schon diese hohe Auffassung des Rechts und das unbeirrbare Rechts­gefühl, das wir fort und fort bei den Schriftgelehrten finden, bewahre sie vor der ihnen zugeschriebenen Verwirrung des Begriffs der Gerechtigkeit. Daß Zaddik später unserm „fromm“ entsprach, beweist nur, daß die Gerechtigkeit als die Voraussetzung alles gottgefälligen Wandels an­gesehen wurde.

Das war durchweg der Fall, auch wenn — was im Mittelalter ver­einzelt vorkam — das Prädikat „zaddik“ nur dem zuerkannt wurde, der auch alle andren Gebote beobachtete. Die Quelle jener Miß­deutungen aber ist Paulus‘ falsche Auffassung, der gegenüber seiner „Gerechtigkeit aus Glauben“ behauptete, die Kinder Israel's wollten durch „das Gesetz“ gerecht werden.

Nein, in unsrer Bibel und im nachbiblischen Schrifttum wird unter Gerechtigkeit nur oder wenigstens vor allem die Betätigung des Rechts gegenüber jedem Menschen, die Anerkennung und Verwirklichung des ihm Gebührenden verstanden. Die Beziehung auf Gottes Walten und auf die Gottesebenbildlichkeit brachte es eben mit sich, daß die Ge­rechtigkeit keine Schranken kannte, daß eine wahre soziale Gerechtig­keit gefordert wurde, die in der Anerkennung des Wertes eines jeden Menschen als eines sittlichen Wesens besteht. Und so wurde Gerechtig­keit überall und von und gegenüber jedwedem gefordert, Gerechtig­keit im Gericht, Gerechtigkeit in Handel und Wandel, Gerechtigkeit von und gegen hoch und niedrig, Gerechtigkeit von und gegen die Kinder Israel's und Nichtisraeliten, Gerechtigkeit hinsichtlich der Person und hinsichtlich des Besitzes.

Dein Richter ruft die Thora zu: „Der Gerechtigkeit, der Gerechtig­keit jage nach“ (5 Mos. 16 20.) Von ihm wurde die peinlichste Ge­wissenhaftigkeit verlangt. Das beweisen die noch heute nicht genug zu beherzigenden lapidaren Sätze: „Kennet nicht ein Angesicht (An­sehen der Person) im Gericht, höret den Kleinen wie den Großen, fürchtet euch nicht vor irgendeinem, denn das Gericht ist Gottes.“ (5 Mos. 1 17). Wie tief diese Mahnung zur Heilighaltung des Rechts und zur Beachtung der Gleichheit der Parteien in die Seelen der Rechtsprechenden eingedrungen ist, ersehen wir aus verschiedenen Aus­sprüchen von Schriftgelehrten und aus mannigfachen Berichten des Talmuds über das Verhalten von Schriftgelehrten, die als Richter tätig waren. Von jenen seien hier zwei angeführt: „Ein Richter, der ein gerechtes Urteil fällt, ist gleichsam ein Mitarbeiter Gottes am Schöp­fungswerk“ und: „Ein Richter, der gerecht urteilt, bewirkt, daß Gottes Heiligkeit auf Israel ruht, der aber nicht gerecht urteilt, verursacht, daß Gottes Heiligkeit Israel verläßt.“

Bedeutsam sind auch die folgenden pentateuchischen Sätze: „Tut nicht Unrecht im Gericht; erhebe nicht das Angesicht des Niedrigen und ehre nicht das Angesicht des Großen“ (3 Mos. 1915) und: „Den Niedrigen begünstige nicht in seinem Rechtsstreit“ (2 Mos. 23 3). Wird doch hier davor gewarnt, sich von dem edlen Gefühl des Mitleids zur Rechtsbeugung verleiten zu lassen.

Die Strenge sollte aber nicht unerbittlich sein. Wie es von Gott heißt: „Gerechtigkeit und Recht sind die Grundfeste Deines Thrones, Gnade und Wahrheit gehen einher vor Deinem Angesicht“ (Ps. 89 15), so sollte nach dem Talmud, der sich hier auch von dem Satze leiten ließ: „Du sollst tun was gerade und gut ist in den Augen des Ewigen“ (5 Mos. 6 i8), der Richter bei aller Wahrung des Rechts Billigkeit walten lassen. Daß im Volke Israel's Gerechtigkeit und Milde Hand in Hand gehen, zeigt auch die Bedeutung und Entwicklung des Wortes Zedaka. Ur­sprünglich nur „Gerechtigkeit“ bezeichnend, erhält es im nachbiblischen Hebräisch die Bedeutung „Wohltätigkeit“ gegen Arme, die als eine helfende, ausgleichende Gerechtigkeit angesehen wurde.

Der Ruf: „Der Gerechtigkeit, der Gerechtigkeit jage nach“ galt aber auch jedem Laien. Er sollte ihn in jeglicher Lebenslage, im Denken und Urteilen üben, im Verkehr mit Nebenmenschen befolgen. Nicht nur „zweierlei Gewicht, zweierlei Maß“ (Spr. 20 10), sondern jegliches Unrecht gegen Menschen wurde von den Lehrern des Volkes Israel's als „Greuel des Ewigen“ betrachtet. Und so bieten uns die Bibel und die nachbiblischen Schriften eine Fülle von hierauf bezüglichen klaren Vor­schriften und ernsten Ermahnungen. Wer für deren Übertretungen das Volk Israel verantwortlich macht, befindet sich in einem argen Irrtum.

Wer die Wahrheit ergründen will, beachte vielmehr, daß, wie in der Vorgeschichte Israels der Stammvater erkoren wurde, damit er seinen Kindern gebiete, Gerechtigkeit und Recht zu üben, so vom messia­nischen Fürsten als erstes gekündet wird, daß auf ihm der Geist des Ewigen ruht und er „nicht nach seiner Augen Anblick richten und nicht nach seiner Ohren Gehör entscheiden wird. Er richtet in Gerechtigkeit Arme und entscheidet in Geradheit über die Gebeugten des Landes“ (Jes. 112-4).

Den Glauben an den hier verkündeten Sieg des Rechts hat das Voke Israel's im Gange der Zeiten nicht verloren. Je mehr Unrecht sie erlitt, desto stärker wurde ihr Rechtsgefühl, und desto eifriger nahm sie teil an dem Kampf ums Recht, dem Kampfe für das Recht aller Men­schen. Sie bleibt der klassische Zeuge für Rudolf von Iherings Wort (Der Kampf ums Recht S. 46) : „Der Schmerz, den der Mensch bei der Verletzung seines Rechts empfindet, enthält das gewaltsam erpreßte instinktive Selbstgeständnis über das, was das Recht ihm ist, zunächst was es ihm, dem einzelnen, sodann aber auch, was es an sich ist …. Wer nicht an sich selbst oder an einem andern diesen Schmerz erfahren hat, weiß nicht, was das Recht ist, und wenn er das ganze corpus juris im Kopfe hätte.“

Michael Holzman.