Jom Kippur

Über Jom Kippur
Es ist löblich, den Tag vorher recht viel und gut zu essen. Man darf an diesem Tage nicht fasten, selbst eines bösen Traumes wegen nicht; hat man aber ein Gelübde deshalb getan, zu fasten, so muss man sich durch einen Gelehrten davon entbinden lassen, wie schon oben erwähnt ist. An diesem Tage fällt man auch beim Gebet nicht auf das Gesicht, man sagt den sechsten Psalm nicht. den Gebrauch, Hähne und Hühner zu schlachten und Sprüche zur Versöhnung dabei zu sagen, sowie vor dem Schlachten die Tiere über die Köpfe derjenigen zu schwingen, für welche solche bestimmt sind, soll man nach dem Verfasser, vermeiden. Die Hagah will ihn jedoch beibehalten haben, und so bleibt es auch (und ist bis jetzt noch so geblieben). Man nimmt für Männer Hähne und für Frauen Hühner, für eine Schwangere nimmt man einen Hahn und ein Huhn, weil man nicht weiß, was sie gebären wird. Die Hühner sollen weiß sein, weil es heißt, Jes. 1,16: wenn eure Sünden sind wie Scharlach, sollen sie wie Schnee weiß werden. Es ist gebräuchlich, dass man diese Hühner oder deren Wert den Armen gibt. Man besucht auch den  Synagogenhof und gibt viele Almosen, und dies Alles ist ein guter Gebrauch; man legt auch die Hände auf  die Hühner (Kapores, Versöhnungsopfer), wie es gebräuchlich war zur Zeit des Tempels; die Gedärme, Eingeweide wirft man auf die Dächer oder in den Hof, wo sie die Vögel fressen. – Hat Jemand seinem Nächsten Unrecht getan oder sonst beleidigt, so hilft der Versöhnungstag nicht, sondern er muss denselben zu versöhnen suchen, dass er ihm das getane Unrecht verzeihe, dies muss er, wenn der Nächste das erste Mal nicht verzeihen will, noch zweimal wiederholen und jedes Mal drei Männer mitbringen; bleibt der Nächste aber dennoch hart, so braucht er nichts weiter zu tun (er muss aber vor G’tt sagen, dass er den Nächsten dreimal um Versöhnung gebeten hat). Ist es sein Lehrer, den er beleidigt hat, so muss er ihn so lange bitten, bis er Verzeihung erhält. Der Beleidigte soll jedoch nicht unerbittlich sein, er müsste es denn zum Besten des Beleidigers tun. Hat Jemand aber seinem Nächsten einen bösen Namen gemacht, so hat letzterer nicht nötig zu verzeihen. Ist der Beleidigte unterdessen gestorben, so nimmt der Beleidiger zehn Männer mit sich, geht mit ihnen auf das Grab des Beleidigten und spricht: Ich habe gesündigt gegen den G’tt Jisraels und gegen diesen Toten hier. – Es ist ein Verbot unserer weisen Vorfahren, den Toten einen schlechten Namen zu machen, und ist die Strafe des Bannes darauf gesetzt.
Das Baden (Untertauchen) und das gegenseitige Schlagen (39 Schläge) kann den ganzen Tag geschehen. Ist Jemand ein naher Anverwandter in den zehn Bußtagen gestorben, so kann er sich doch am Vorabend des Jom Kippur baden, denn dieser Tag hebt die sieben Trauertage auf. Im Minchagebet, vor der letzten Mahlzeit, muss die  (Widdu) – (Es ist dies ein specificirtes Sündenbekenntnis; es enthält 22 Formeln nach den 22 Buchstaben des Alepbet, eine jede Formel fängt mit einem anderen Buchstaben desselben an und so der Reihe nach weiter. Bei jeder Formel schlägt man sich auf die Brust oder auf das Herz)  gesagt werden.
Es steht frei, ob Jemand seine Sünden ausführlich hersagen will oder nicht; doch ist dies recht, besonders wenn man leise,  aber nicht, wenn man laut betet; – das Sündenbekenntnis , Al Chet, sagt man freilich laut, dies geschieht aber von der ganzen Gemeinde auf gleiche Weise, und kann nur als formelles Gebet betrachtet werden. Wenn Jemand Sünden, die er voriges Jahr bekannt hat, das ganze Jahr nicht wieder tat, so muss er solche nichtsdestoweniger dies Jahr bekennen. Die ganze Gemeinde schlägt sich gegenseitig, sobald das Minchagebet am Vorabend des Jom Kippur vorbei ist, denn dadurch wird sich ein Jeder zu Herzen nehmen, dass er das Sündigen unterlassen wird! Es ist der Gebrauch, dass jeder Geschlagene, während er geschlagen wird, betet und der Schläger sagt unterdes den Vers: Und Er – G’tt – ist barmherzig und Er hält seinen Zorn sehr oft zurück und lässt seinen Grimm sich nicht ganz entfesseln. Dreimal wird dieser Vers gesagt, er enthält 13 hebräische Wörter, also dreimal 13 = 39 gegen 39 Schläge. Man nimmt dazu nur einen dünnen Riemen, da diese Handlung zum andenken an die vormaligen Strafen dienen soll, wegen Sünden zur Zeit des Tempels;. Man nimmt einen Riemen von Kalbsleder, weil es in Jes. 1 heißt: Jeder Ochse kennt seinen Herrn u.s.w. Der Geschlagene darf nicht stehen und nicht sitzen, sondern muss gebückt liegen, mit dem Gesicht gegen Norden gekehrt. Der Jom Kippur vergibt die Sünden nur Denjenigen, die Buße tun und die an die Versöhnung glauben. Demjenigen aber, der aus diesem Tage sich nicht viel macht und bei sich selber denkt: was hilft mir Jom Kippur? dem hilft er auch nicht. Am Tage vor Jom Kippur soll man nur leichte Speisen essen, damit man nicht zu satt und stolz werde beim Beten. Man soll nichts essen, was den Körper zu sehr erhitzt, auch keine Milchspeisen, weil dies Alles den Samen vermehrt und zur Verunreinigung führen kann. Man darf auch keine Speisen beim Feuer warm halten (in den geheizten Ofen setzten) bis zum Ausgang des Jom Kippur. Ob man die Nacht vor Jom Kippur Licht  anzündet wie am Shabbath, dies richtet sich nach dem Gebrauch einer jeden Stadt. Im Schlafzimmer soll man aber jedenfalls kein Licht haben, damit man nicht versucht werde, der Frau beizuwohnen. Fällt aber der Tag auf einen Shabbath, so muss der Segenspruch lauten: Der du uns geboten hast, Jom Kippur-Licht anzuzünden. Jedenfalls muss man in den Synagogen, Lehrschulen, an finsteren Orten und bei kranken Licht anzünden; auch ist der Gebrauch, in den Synagogen recht viele Lichter anzuzünden. Es ist ferner gebräuchlich, dass ein Jeder männlichen Geschlechts, groß oder klein, ein Wachslicht für sich hat, das er im Hause oder besser in der Synagoge vor sich anzündet, auch noch ein besonderes Licht für die Seelen des verstorbenen Vaters oder Mutter. Ist ein solches Licht ausgelöscht worden, so darf man einem Nichtjuden nicht sagen, dass er es wieder anzünden, sondern muss warten bis nach Ausgang des Jom Kippur und es dann selbst wieder anzünden und es ausbrennen lassen. Man soll auch den Tisch decken wie an einem Shabbath und weiße Kleider anziehen wie die Engel! Deshalb zieht man auch den Kittel an, weil dieser weiß und reinlich und auch zugleich das Totenkleid ist und hierdurch das Herz des Menschen untertänig und gebrochen wird. Die Nacht vor Jom Kippur ist ebenso gut als der Tag selbst, und es sind dieser auch verboten, Arbeiten, Essen, Trinken, Waschen (des Körpers), Salben, Schuhe anziehen, Beiwohnen. die Ausrottungsstrafe ist aber nur auf Arbeiten, Essen und Trinken. Dieser Tag ist ganz so wie der Shabbath, nur mit dem Unterschied, dass am Shabbath die Strafe des Steinigens auf die Übertretung und am Jom Kippur, die des Ausrottens gesetzt ist. Wer am Jom Kippur so viel isst, als eine große Dattel beträgt oder etwas weniger als ein Ei, der ist schon schuldig; dieses Maß ist für einen Jeden, er mag nur ein Zwerg oder so groß sein wie Og, der König von Baschan. Beim Trinken ist man strafbar, wenn man so viel trinkt, dass der Mund davon voll wird, hierbei wird aber nach der Größe des Menschen gesehen. (Hier wird  wie gewöhnlich ins Weitläufige diskutiert).
Das Waschen des Körpers ist ebenso wie am tischah beab, den Tag der Zerstörung des Tempels, verboten, ausgenommen nach  einem verrichteten Bedürfnis und dass die Priester vor dem Segen sich die Hände waschen können u.s.w. Nicht allein die Beiwohnung ist verboten, sondern  man darf auch die Frau nicht berühren, ebenso wie zur Zeit ihrer Periode. Wem eine Pollution die Nacht vor Jom Kippur überkommen ist,  hat Ursache, das ganze Jahr für sein Leben besorgt zu sein; hat er aber das Ende des Jahres erreicht, so kann er sich versichert halten, dass er ein Sohn jenes Lebens sein wird!
Kindern sind alle diese Sachen nicht verboten, außer dem Schuhabziehen; sie kümmern sich nicht viel darum, wenn sie auch keine Schuhe anhaben. Knaben von vollendetem neunten oder zehnten  Jahre gewöhnt man, an diesem Tage etwas später als sonst zu essen, eine, zwei oder drei Stunden später, nach ihren Kräften. Mit vollendetem elftem Jahre lässt man Knaben und Mädchen fasten; nach einigen Rabbinern brauchen sie aber nicht den ganzen Tag zu fasten, besonders wenn sie schwächlich sind. Hat jedoch ein Mädchen das zwölfte Jahr und einen Tag darüber und ein Knabe das dreizehnte Jahr und einen Tag darüber erreicht, und sie haben die bekannten zwei Haare, so müssen sie den ganzen Tag fasten, und zwar von Gesetzes wegen; fehlen aber noch die zwei Haare, so müssen sie zwar fasten, aber nur nach Verordnungen des Talmuds, selbst wenn sie schwächlich sind, denn die zwei Haare könnten da gewesen, aber wieder abgefallen sein! Unter neun Jahren lässt man keinen Knaben fasten, und selbst wenn er will, so wird es ihm gewehrt, denn es könnte ihm gefährlich werden. Schwangere Säugende müssen am Jom Kippur fasten. Hat eine Schwangere eine gekochte oder gebratene Speise oder sonst etwas Essbares gerochen und man merkt, dass ihre Gesichtszüge sich verändern, dass sie bleich wird, aber nichts verlangt, so raunt man ihr doch ins Ohr: es wäre heute Jom Kippur; wird sie dadurch beruhigt, so ist es gut, wo nicht, so gibt man ihr das Gerochene zu essen, bis sie wieder wohl wird. ebenso ist es mit jedem anderen Menschen. Eine Wöchnerin, die noch keine drei Tage vom  Kind befreit ist, darf nicht fasten; von da an und bis zum vollendeten siebenten Tage kommt’s auf sie selbst an, ob sie fasten will oder nicht; nach dieser Zeit muss sie fasten wie jeder Andere. Diese Tage werden nicht nach 24 Stunden gezählt; hat sie z.B. den 7. des Monats des Abends geboren, so darf sie nicht essen, wenn sie es nicht verlangt, denn der 10. ist alsdann schon der vierte Tag nach der Geburt, obschon es noch keine dreimal 24 Stunden sind! Ein Kranker darf essen, sobald ein probater Arzt (auch Nichtjude) sagt, dass er sonst sterben würde. Sagt der kranke selbst, er müsse essen, so gibt man ihm zu essen und wenn auch hundert Ärzte sagen möchten, es wäre nicht nötig.    Sagt der Kranke nichts und die Ärzte sind nicht einig, so gibt man dem Kranken zu essen. Sagt der Kranke und ein Arzt, dass er fasten könne, und ein Arzt sagt das Gegenteil, oder der Kranke sagt nichts und ein Arzt sagt, dass er nicht fasten könne, zwei andere sagen das Gegenteil, so gibt man dem Kranken nichts zu essen; sagen aber zwei Ärzte, dass der Kranke nicht fasten könne, so gibt man ihm zu essen, selbst wenn hundert Ärzte und der Kranke und der Kranke mit ihnen das Gegenteil behaupten; ebenso, wenn der Kranke und ein Arzt mit ihm behaupten, dass er nicht fasten könne, und wenn hundert andere Ärzte auch das Gegenteil behaupten. Sagt der Kranke, er könne fasten und der Arzt ist zweifelhaft, so bekommt er zu essen; sagt aber der Arzt, der Kranke könne fasten, und der Kranke sagt: ich weiß es nicht, so erhält er nichts zu essen. Sagt der Arzt, dass er die Krankheit nicht kenne, so wird auf eine solche Erklärung nicht geachtet (sie gibt  keinen Ausschlag in der Sache). Gibt man einer Schwangeren oder einem Kranken zu essen, so richte man dies so ein, dass man nicht auf einmal so viel gibt, als das Gesetz besagt (ein Ei groß), sondern erst zwei Drittel eines Ei, und wartet dann so lange, dass man in der Zeit vier Eier essen kann, und beim Trinken ebenso; der Kranke muss erst versuchen, wie viel bei ihm ein Mundvoll, ein Schluck beträgt, d.h. er nimmt das Getränk auf eine Seite des Mundes, er muss sie natürlich alsdann wieder ausspeien, um genau das Maß zu wissen! von diesem Maß gibt man nun etwas weniger und macht wieder so lange Pausen wie beim Essen, oder wenigstens so lange, bis man den vierten Teil einer Flasche trinken kann. sieht man aber, dass diese Art dem Kranken nicht genügt, so gibt man ihm so viel zu essen und zu trinken, als er bedarf.
Wenn einem ein Heißhunger überkommt, so dass es ihm dunkel vor den Augen wird und er nichts sehen kann, so gibt man ihm so rasch als möglich zu essen, und wenn es auch eine verbotene Speise wäre (wenn nämlich im Augenblick nichts anderes zu haben ist).
Sobald die Ganze Gemeinde am Vorabend des Jom Kippur in der Synagoge versammelt ist (etwa um 5 Uhr), so spricht der vornehmste Gelehrte, der sich in der Synagoge befindet, mit noch zwei anderen Gelehrten, ein jeder zu seiner Seite, indem sie sich vor den heiligen Schrank stellen, wo der Vorsänger steht, kurz vor Einbruch der Nacht folgende Worte:
“Mit Bewilligung des obersten (g’ttlichen) Gerichtes und mit Bewilligung des untersten Gerichtes erlauben wir, dass das Gebet seinen Anfang nehme mit denen, welche die Befehle und Verbote übertreten haben.”
(Die Gemeinde entbindet sie davon, denn sonst würden sie nicht mitbeten können.) Und sogleich fängt der Vorsänger das Gebet Kol Nidre an. Die Übersetzung dieses merkwürdigen Gebetes in chaldäischer Sprache ist, wie folgt:
“Alle Gelübde und Verbindungen und Verbannungen und Verschwörungen und Strafen und Beinamen (der Gelübde), und Schwüre, welche wir von diesem Versöhnungstage an bis auf den künftigen Versöhnungstag, der uns glücklich überkommen möge, geloben, schwören, zusagen und uns damit verbinden werden, die reuen uns alle (schon jetzt) und sie sollen aufgelöst, erlassen, aufgehoben und vernichtet und cassiert und unkräftig und ungiltig sein. Unsere Gelübde sollen keine Gelübde und unsere Schwüre keine Schwüre sein.”
Dreimal wird dies Kol Nidre vom Vorsänger gesungen und jedes Mal die Stimme etwas erhöht; das erste Mal nur eben hörbar. Alsdann wird der Vers, 4. B. M. 15,26: “Es wird der ganzen Gemeinde vergeben werden und auch dem Fremdling, der unter ihr wohnt, weil das ganze Volk in solcher Unwissenheit ist”, dreimal wird dies vom Vorsänger gesungen und dreimal sagt die ganze Gemeinde den Vers, 4. B. M. 14,19: “Und G’tt sprach, ich habe vergeben, wie du verlangt hast”. Am abend und des Morgens vom Jom Kippur spricht man nach dem Schma, 4. B. M. 6,4: Höre Jisrael u.s.w., den eingeschalteten Vers: Gelobt sei der Name seines Reiches Herrlichkeit immer und ewig! der sonst leise gesprochen wird, mit lauter Stimme. einige haben den Gebrauch, während des ganzen Gebets am Jom Kippur zu stehen. Einige bleiben sogar die ganze Nacht in der Synagoge und sprechen Lobgesänge. Wer in der Synagoge diese Nacht schlafen will, der soll fern vom heiligen Schrank schlafen. die Vorsänger sollen nicht die ganze Nacht wachen, denn sie verlieren dadurch ihre Stimme und können den Tag darauf nicht ordentlich vorsingen. Es ist gut, dass man in dem Morgengebet nicht zu viele Gedichte Gebete sagt, damit man das Mussafgebet vor der siebten Stunde (um 1 Uhr) anfange. Am Tage des Jom Kippur nimmt man zwei Thoras aus dem heiligen Schrank, in der einen werden sechs Personen aufgerufen, im 3. B. M. das ganze 16. Kapitel. Am Shabbath, wenn ein solcher nämlich auf den Jom Kippur fällt, macht man von diesem Kapitel sieben Abteilungen. Den Maftir liest man in der zweiten Thora im 4. B. M. 29 die fünf ersten Verse. Die Hafthora in Jes. 57,14 bis zu ende und dann weiter das ganze 58. Kapitel. Ist eine Beschneidung an diesem Tage, so geschieht sie nach dem Vorlesen in der Thora des Morgens. Bei dem Becher mit Wein, den man dabei haben muss, spricht man zwar den Segen, aber da man nicht trinken darf, gibt man dem beschneidenden Kinde etwas davon in den Mund.
Es ist der Gebrauch, zu geloben, Almosen zu geben wegen der Verstorbenen, dies soll ihnen bei G’tt zum Guten gerechnet werden. Man nennt auch die Namen der Toten, um deretwegen man Almosen gelobt. (Denn die Toten haben an diesem Tage auch eine Versöhnung von G’tt zu erwarten). Beim Minchagebet nimmt man eine Thora aus dem heiligen Schrank, ruft drei Personen dazu auf, im 3. B. M. 18 das ganze Kapitel. Der dritte spricht die Hafthora die drei ersten Kapitel im Propheten Jona und die drei letzten Verse des Propheten Micha. In dem Mussafgebet – aber nicht in dem Minchagebet – sprechen die Priester den Segen über die Gemeinde. Nach dem Minchagebet wird das Neielah – (Schluß) Gebet vorgenommen, es fängt an, wenn die Sonne noch auf den Spitzen der Bäume zu sehen ist, 5 Uhr, und dauert bis ganz nahe vor Sonnenuntergang. Bei gänzlichem Schluss diese Gebets (Das Wichtigste unter den vier Hauptgebeten des Tages, weil von diesem Gebete die endlich erhoffte Versöhnung abhängt), nachdem der Vorsänger das Schluß-Kadisch abgesungen hat, spricht die ganze Gemeinde noch einmal den Vers: Höre Jisrael u.s.w., dann dreimal: Gelobt sei der Name seines Reichs u.s.w., und ganz zuletzt siebenmal mit möglichst lauter Stimme: G’tt ist der Herr. Man bläst dann noch eine Tekiah, damit ist dieser Fast- und Festtag zu Ende und man fängt das tägliche Abendgebet zu beten an.  (noch ist zu bemerken, dass zu jedem der vier Hauptgebete diese Tages ein anderer Vorsänger bestimmt ist.) Man isst und freut sich am Ausgang dieses Tages (nachdem man erst die Habdalah, sowie beim Ausgang des Shabath, gesprochen hat, aber mit einigen Veränderungen), denn dieser Tag ist nicht allein ein Fast-, sondern auch zum Teil ein Festtag, wegen der Vergebung der Sünden. Einige haben den Gebrauch, sofort zum Bau der Laubhütten zu schreiten, wenigstens damit anzufangen, damit man von einem Gebote gleich zum anderen gehe.